Auszug - Grundsatzbeschluss - Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
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Herr Horst informiert darüber, dass nur aus dem OT Senftenhütte ein Rücklauf vorliegt. Herr Matthes erläutert die Förderrichtlinie und die Kriterien. Für Chorin liegt nur eine beantragte Maßnahme vor. In den Haushalt 2023 soll vorsorglich eine Summe „X“ für die Sicherung des Eigenanteils eingestellt werden, die GVS entscheidet in der kommenden Sitzung über konkrete Maßnahmen in den OT.
Herr Horst beantragt angesichts des geringen Rücklaufes die Rückstellung der heutigen Beschlussvorlage. Erst sollen die Ortsbeiräte noch Projektvorschläge einbringen.
Einstimmig wird diesem Antrag zugestimmt. |
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