Auszug - Sichere Querung im Ortsteil Sandkrug, Angermünder Straße 13
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Herr Matthes erläutert die Beschlussvorlage.
Die Ausschussvorsitzenden Herr Winkelmann und Herr Polster empfehlen eine Antragstellung und einen Probebetrieb.
Herr Müller macht darauf aufmerksam, dass vor 4 Jahren ein ähnlicher Antrag auf eine Fußgängerampel abgelehnt wurde. Da es diesmal lediglich um einen Fußgängerüberweg geht, sieht er gute Chancen für eine Genehmigung. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußgängerüberweges im Ortsteil Sandkrug auf der Angermünder Straße (L200) im Bereich der Hausnummer 13. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Abstimmungsergebnis
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