Auszug - Schließzeiten der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg 2023
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Herr Marten erläutert, dass es sich hierbei um die Fortschreibung der Schließzeiten der letzten Jahre handelt. Der Sozialausschuss empfiehlt die Beschlussfassung. Die Mitglieder der Gemeinde Britz und der Gemeinde Liepe sind gemäß § 135 Absatz 5 Satz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Schließzeiten für 2023 entsprechend der Anlage 1 für die Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Abstimmungsergebnis
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