Auszug - Satzung der Gemeinde Liepe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Liepe (Sondernutzungssatzung)
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Bezüglich der Anfrage aus der letzten Sitzung der Gemeindevertretung zur Erhebung von Gebühren, für das Anbringen von Wahlplakaten informiert der Amtsdirektor wie folgt: Gemäß § 21 Abs. 3 BbgStrG werden keine Sondernutzungsgebühren, für Plakatwerbung und Informationsständen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und Bürgerentscheiden stehen, erhoben.
Nach eingehender Diskussion geht die Gemeindevertretung in die Beschlussfassung über.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, die Satzung der Gemeinde Liepe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Liepe (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 LI-019/2022.
Abstimmungsergebnis
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