Auszug - Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Niederfinow (Sondernutzungssatzung)

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.5
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:18
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow
NI-030/2022 Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Niederfinow (Sondernutzungssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.83

Herr Matthes erörtert die zwei Entscheidungsmöglichkeiten bezüglich des § 7 (2).

a)      Im Übrigen bleibt die Kontingentierung unbenommen;

oder

b)      es wird gleich eine Festlegung getroffen;

c)      oder es bleibt bei der alten Satzung.

 

Frau Gerber: Es ging auch um die Dauer des Aufhängens. Wie lange bleiben die Plakate nach der Wahl hängen?

 

Herr Matthes: Wenn die Entsorgung nicht durch die Kandidaten erfolgt, werden die Plakate vom BBH entfernt/entsorgt oder gelagert. Die überwiegende Mehrheit der Plakate ist nach der Wahl entfernt worden.

 

Herr Springer: Was ist mit den großen Aufstellern?

 

Herr Matthes: das Aufstellen ist im Zusammenhang mit Wahlen gebührenfrei. Die Anzahl kann durch Beschluss gesondert geregelt werden.

 

Aus der Diskussion ergibt sich der Vorschlag, im § 7 (3) die Anzahl der Plakate je Wahlvorschlag auf 5 zu begrenzen. Die Plakate sind in einer Mindesthöhe von 2,50 m anzubringen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Niederfinow (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 NI-030/2022.

 

Änderung: § 7 (3)

Wahlplakate von Wahlvorschlagsträgern in der Gemeinde Niederfinow werden auf 5 Doppelplakate je Wahlvorschlagsträger begrenzt. Die Menge der Plakate ist im Antrag anzugeben. Die Plakate sind in einer Mindesthöhe von 2,50 m anzubringen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

6

6

0

0

0