Auszug - Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Niederfinow (Sondernutzungssatzung)
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Herr Matthes erörtert die zwei Entscheidungsmöglichkeiten bezüglich des § 7 (2). a) Im Übrigen bleibt die Kontingentierung unbenommen; oder b) es wird gleich eine Festlegung getroffen; c) oder es bleibt bei der alten Satzung.
Frau Gerber: Es ging auch um die Dauer des Aufhängens. Wie lange bleiben die Plakate nach der Wahl hängen?
Herr Matthes: Wenn die Entsorgung nicht durch die Kandidaten erfolgt, werden die Plakate vom BBH entfernt/entsorgt oder gelagert. Die überwiegende Mehrheit der Plakate ist nach der Wahl entfernt worden.
Herr Springer: Was ist mit den großen Aufstellern?
Herr Matthes: das Aufstellen ist im Zusammenhang mit Wahlen gebührenfrei. Die Anzahl kann durch Beschluss gesondert geregelt werden.
Aus der Diskussion ergibt sich der Vorschlag, im § 7 (3) die Anzahl der Plakate je Wahlvorschlag auf 5 zu begrenzen. Die Plakate sind in einer Mindesthöhe von 2,50 m anzubringen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Niederfinow (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 NI-030/2022.
Änderung: § 7 (3) Wahlplakate von Wahlvorschlagsträgern in der Gemeinde Niederfinow werden auf 5 Doppelplakate je Wahlvorschlagsträger begrenzt. Die Menge der Plakate ist im Antrag anzugeben. Die Plakate sind in einer Mindesthöhe von 2,50 m anzubringen.
Abstimmungsergebnis
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