Auszug - Grundsatzbeschluss - Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
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Frau Gersdorf erläutert den Sachverhalt.
Herr Guse möchte wissen, wie weit das Projekt in der Planung vorliegen muss. Wenn in der Planung bereits 16.000,00 EUR ausgegeben werden und man bekommt die Zuwendung nicht, wäre es schade, wenn man ein Projekt vorliegen hat, was sich nicht realisieren lässt. Wenn man zum Beispiel einen Radweg von Britz nach Golzow bauen möchte, muss man im Vorfeld die Bauern befragen, denen die Ländereien gehören, ob darauf gebaut werden darf und ehe man das Baurecht hat, vergehen 3 Jahre. Das Geld muss allerdings in einer gewissen Frist ausgegeben werden. Somit wäre die Umsetzung so nicht möglich.
Der Ausschuss tauscht sich dazu aus.
Herr Guse macht klar, dass vorher noch einiges zu klären ist. Er möchte wissen, wie weit soll die Maßnahme/ das Projekt vorbereitet werden? Reicht eine Schätzung des Bauamtes, Darlegung was benötigt wird? Als Projektbeispiel nennt Herr Guse Schulhofgestaltung und Turnhallendämmung (Dach).
Frau Bieber bietet ihre Hilfe an. Falls Zuarbeit benötigt wird, kann man sich gern an sie wenden.
Frau Hecht nimmt die Schulhofgestaltung als Projektidee auf und lässt dies bis zur GV prüfen.
Herr Guse erklärt, wenn der Schulhof angefasst wird, wird eine Kofinanzierung stattfinden müssen, da dies mit 150.000 EUR nicht möglich sein wird. Es müsste auch die komplette Entwässerung mitgemacht werden.
Frau Gersorf lässt abstimmen.
Die Gemeindevertretung empfiehlt die Vorlage zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung Britz.
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