Auszug - Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes der Gemeinde Chorin 2022 - Buchungsstand 30.09.2022
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Frau Hecht – gibt folgende Information: Gemäß § 29 Abs. 1 KomHKV Bbg. Ist die Gemeindevertretung einmal im Jahr, mindestens halbjählich über den Stand HH-Führung zu unterrichten. Es liegt vor, der Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes der Gemeinde Chorin 2022 – Buchungsstand 30.09.2022. Sie erläutert einzelne Positionen und Abweichungen. Es besteht für die Gemeinde Chorin kein Handlungsbedarf für den Planansatz.
Der FSA nimmt diese Vorlage zur Kenntnis. |
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