Auszug - Satzung der Gemeinde Britz über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Britz (Sondernutzungssatzung)
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Der Bürgermeister übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Bauausschusses, Herrn Kappes. Herr Kappes erläutert, dass es vorrangig um die Frage ging, wie viel Wahlwerbung erlaubt werden soll. Er hebt hervor, dass hier vor allem die Kontrolle wichtig ist, um die Satzung entsprechend umzusetzen. Auch die Höhe, in der die Wahlwerbung angebracht wird, sollte dringend eingehalten werden, um die Verkehrssicherheit zu erhalten.
Da keine weiteren Fragen bestehen, führt Herr Guse die Abstimmung durch.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Satzung der Gemeinde Britz über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Britz (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 BR-043/2022.
Abstimmungsergebnis
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