Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Amt
Datum: Mi, 26.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:33
Raum: Feuerwehr Golzow
Ort: Feuerwehr Golzow, Am Mühlenberg 1a, 16230 Chorin

Frau Spann berichtet, dass die pandemische Lage weiterhin aktuell ist, durch krankheitsbedingte Ausfälle die Schließzeiten der Kindertagesstätten in Niederfinow und Chorin vorübergehend angepasst und der Hort in Oderberg wegen personeller Engpässe kurzzeitig geschlossen werden musste. In Chorin konnte die Öffnung der Kindertagesstätte in Abstimmung mit den Eltern organisiert werden. Zur personellen Unterstützung wurden verschiedene ehemalige Erzieherinnen und Erzieher angesprochen. Eine Bereitschaft wurde bisher nicht signalisiert. Weiter erfolgt die Werbung von ehrenamtlichen Kräften mit Berufserfahrungen. Zu erwähnen ist hier, dass die Kosten nicht refinanzierbar und daher zusätzlich sind. Eine angestrebte Zusammenarbeit mit der Station Blau aus Fürstenwalde wird zeitnah möglich sein. Ein Rahmenvertrag liegt vor. Ebenfalls finden zeitnah auch Vorstellungsgespräche statt, da in Brodowin eine Kollegin geht. Eine Sensibilisierung der Eltern soll auch zukünftig über die KitaApp erfolgen. Aktuell ist Nutzung der KitaApp „LiveKid“ bislang nur in den Einrichtungen in Britz möglich, soll 2023 aber auch den Kindertagesstätten der weiteren Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Spann berichtet, dass immer mehr Erzieherinnen und Erzieher Unterstützung beim Umgang mit den Kindern benötigen. Am 1. Dezember 2022 findet daher eine Kita Personal-Schulung durch die Netzwerkkoordinatorin-Jugendhilfe statt.

 

Weiter informiert Frau Spann zu den Temperaturen in den Kindertagesstätten. Entsprechend der Vorschriften sind diese:

Allgemeiner Richtwert:  20 °C

Ideal für Kleinkinder:      21 bis 22 °C

Waschräume:               24 °C

Schlafräume:                18 °C

 

Zur Tarifeinigung vom 18. Mai 2022 im Sozial- und Erziehungsdienst gibt Frau Spann weiterführende Hinweise zur Verfahrensweise und zum Umgang wie folgt.

Regenerationstage:

Höhe des Anspruchs:

  • Max. zwei Arbeitstage pro Kalenderjahr sind möglich für alle Beschäftigten, die in der S-Tabelle eingruppiert sind.
  • Eine Verminderung entsteht, wenn wöchentliche Arbeitszeit an weniger als 5 Tage erbracht wird à arbeitsvertraglich vereinbarte Verteilung ist ausschlaggebend!
  • Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von fünf Tagen in der Kalenderwoche besteht ein Anspruch des/der Beschäftigten auf 2 Regenerationstagen.
  • Besteht die wöchentliche Arbeitszeit aus weniger als 5 Tagen, wird die Umrechnung folgendermaßen vorgenommen:
  • 4-, 5-, und 6-Tagewoche:          2 Regenerationstage
  • 2-- und 3-Tagewoche:               1 Regenerationstag
  • 1-Tagewoche:                           0 Regenerationstage

Der Anspruch reduziert sich pro Kalender Jahr, wenn weniger als vier Kalendermonate Anspruch auf Entgelt bestand (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kurzarbeitergeld etc.)

Verfahren der Beantragung:

  • Der/die Beschäftigte muss vier Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt gegenüber dem Arbeitgeber in Textform den Termin anzeigen.
  • Der Arbeitgeber entscheidet über Gewährung bis spätestens zwei Wochen vorher.
  • Die Wünsche des/der Beschäftigen sind zu berücksichtigen.
  • Die Regenerationstage können auch zusammenhängend genommen werden, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Übertragungsmöglichkeit und Verfall:

  • Die Übertragung ist möglich, wenn die Genehmigung wegen dringender betrieblicher Gründe nicht möglich war.
  • Bis spätestens 30. September des Folgejahres sind die aus dem Vorjahr übertragenen Regenerationstage abzuleisten.
  • Aus anderen Gründen (Krankheit, Elternzeit etc.) nicht in Anspruch genommene Regenerationstage verfallen zum Ende des Kalenderjahres.
  • Die Auszahlung in Geld besteht nicht.
  • Regenerationstage können noch in 2022 genommen werden à Antragsfrist bis Ende November 2022
  • Beantragte und gewährte Tage, die aus anderen Gründen nicht genommen werden können (Krankheit) ist auf betrieblicher Ebene eine Vereinbarung empfehlenswert à grundsätzlich ist der Regenerationstag ein Ausgleichstag (Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts) und kein Urlaubstag.

SuE-Zulage, Umwandlung in weitere Regenerationstage

Höhe der Zulage und Auszahlung:

  • EG S 2 bis S11 a à 130,00 €
  • EG S 11 b bis S 12 à 180,00 €
  • Die Zahlung erfolgt ab 1. Juli 2022 (rückwirkend).
  • Wenn bereits die Abrechnung erfolgt ist, dann ist eine Korrektur der Entgeltabrechnung vorzunehmen.
  • Die Umwandlungsmöglichkeit besteht in max. zwei weiteren Regenerationstagen.
  • Die Umwandlung ist erst ab 2023 möglich!!!
  • Der Antrag für die Umwandlung ist bis zum 30. November 2022 (ab dem Jahr 2023 bis 31. Oktober) beim Arbeitgeber einzureichen.

Ermittlung des Kürzungsbetrages:

  • Die Dienstplanmäßig bzw. betrieblich festgelegten Arbeitsstunden am Tag der Arbeitsbefreiung sind für die Kürzung maßgeblich.
  • Bei fehlendem Dienstplan ist arbeitsvertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit zu Grunde zu legen.
  • Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem monatlichen Entgelt, sowie den sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteilen.

Überleitung

  • Die Überleitung von (Alt-)Beschäftigten die in Anlage A (VKA) eingruppiert sind, können ab 1. Januar 2023 in Anlage C (VKA) – sog. S-Gruppen) beantragen.
  • Dann besteht erst der Anspruch auf 2 Regenerationstage und die SuE-Zulage.
  • Die Antragstellung ist bis 30. Juni 2023 (Ausschlussfrist) möglich.

Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung

Fachpraktische Ausbildung:

  • im Rahmen einer abgeschlossenen praxisintegrierter Ausbildung zur Erzieher/-in nach landesrechtlichen Regelungen und
  • im Rahmen einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/-in

 

Zum Projekt „Menschen mit Demenz“ in Oderberg berichtet Frau Spann, dass der Förderantrag durch den Landkreis Barnim Ende September 2022 gestellt wurde. Es hat am 5. September 2022 ein Treffen des Netzwerkes stattgefunden und ein nächstes Treffen ist für Anfang 2023 avisiert. Man hat sich zu Maßnahmen beraten und das Amt BCO wurde mit folgenden Aufgaben betraut:

  • bewerben durch Internetauftritt und Flyerverteilung; 
  • für Netzwerktreffen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und
  • Vermittlungsarbeiten.

Frau Spann informiert zum „Fachtag der Pflegeinitiative Barnim“, welcher am 13. September 2022 im Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde stattgefunden hat.

  • Pflegebedürftigkeit im Land Brandenburg gestiegen.
  • Durchschnittliche Pflegeeintrittsalter liegt im LK BAR bei 73,9 Jahren (69,1 Jahre bei Männern und 76,9 Jahre bei Frauen).
  • Anteil der Einwohner ab 65 Jahren im Landkreis – Amt BCO 28 % (Stand 31.12.2021).
  • Seit dem 23.12.2020 gibt es im Land Brandenburg den Pakt für Pflege.
  • Pakt für Pflege im LK BAR mit 3 Säulen:
  • Pflege vor Ort (Förderrichtlinie bis 12/2023 mit jährlicher Höchstsumme von 150 T€).
  • Ausbau Pflegeberatung (Förderrichtlinie bis 12/2024 mit jährlicher Höchstsumme von 100 T€).
  • Investitionsprogramm Kurzzeit,- Tages- und Nachtpflege (Förderung über Landkreis 2021 – 2024 möglich = Unterlagen von Sozialraumplanerin Frau Dunskus erhalten und an Frau Spann und Herrn Matthes weitergeleitet).
  • Mit den Akteuren/Teilnehmern des Pflegefachtages wurden Handlungsempfehlungen zur Überarbeitung der Pflegestrukturplanung des LK BAR erarbeitet.
  • Herausforderungen, Handlungsbedarfe und Lösungsstrategien zum Thema Fachkräftesicherung, Wohnen & Umfeld & Nachbarschaftshilfe, Versorgung & Kosten wurden angesprochen und beraten.

 

Bezüglich der Beschlussvorlage AA-052/2022 „Zuschuss Frauenhaus“ teilt Frau Spann mit, dass die Beschlussfassung im Amtsausschuss am 1. Dezember 2022 erfolgt.

 

Frau Spann berichtet in Bezug auf die aktuelle Energiekrise zu Lieferbeschränkungen, Ängsten vor Engpässen und einem möglichen Blackout, welcher mehrere Tage andauert. Sie berichtet, dass das Land Brandenburg und auch der Landkreis Barnim bereits Vorkehrungen treffen um Defizite der letzten 20 Jahre im Bereich Katastrophenschutz auszugleichen. Vom Ministerium wurde über den Landkreis ein Notfallplan für Schulen und Kindertagesstätten an die Kommunen ausgeben. Die WarnApp NINA wird empfohlen. Das Amt wird darüber auf der Internetseite und im Amtsblatt informieren. Laut Experten scheint ein Blackout aber eher unwahrscheinlich, da Deutschland mit die beste Stromversortung in Europa hat.

 

Herr Polster bezieht sich auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung OderbergRücknahme der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 (5) Satz 4 der BbgKVerf und Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens und bittet um Informationen in Bezug auf Änderungen für das Amt Britz-Chorin-Oderberg.

 

Frau Spann teilt mit, dass der Amtsausschuss am 1. Dezember 2022 darüber befinden wird und führt aus, dass das Personal in die Trägerschaft der Stadt Oderberg übergehen wird. Die Stadt Oderberg möchte die Trägervielfalt nutzen und hofft, mehr Personal akquirieren zu können. Das Amt sieht dies eher skeptisch. Die finanziellen Auswirkungen bleiben unverändert. Für das Amt bedeutet der Beschluss, weniger Arbeit in Bezug auf Personal und Beschaffung. Bei Personalengpässen ist ein Austausch schwieriger, da bei freien Trägern nicht möglich.

 

Frau Fürst führt aus, dass das Personal einen Vertrag mit dem Amt hat und nicht mit rübergehen muss. Sofern ja, ist dieses nicht mehr Problem des Amtes. Wenn aber im Amt freie Stellen in diesem Bereich, dann sollte das Amt das Personal behalten.

 

Herr Marten teilt mit, dass Zieltermin für die Übertragung an einen freien Träger durch die Stadt Oderberg frühestens der 1. Januar 2024 ist und gibt zu bedenken, dass für den Zeitraum des Übergangs seitens der Stadt Oderberg eine Nutzungs- und Beitragsatzung erlassen werden muss, da die des Amtes dann nicht mehr greift.

 

Frau Spann bezieht sich auf den Termin mit dem Amtsdirektor in der Kindertagesstätte in Liepe. Der Ansatz ist sehr gut, es wird viel für kleine Forscher angeboten.