Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

      Herr Ziethen: (mit Beschluss Nr. CH 010/2015 wurde der Verkauf des Flurstücks 467 der Flur 1 an ihn gefasst zu Konditionen der Gemeinde die er nicht akzeptiert.)

Er erläutert, dass niemand etwas mit dem strittigen Weg und dem Flurstück 467 zu tun hat. Der heutige Graben ist illegal. Er hat heute Herrn Polster die Sachlage dargelegt.

 

Die Gemeindevertretung erklärt, dass eine Erörterung und eine Positionierung ihrerseits im nichtöffentlichen Teil erfolgen wird.

 

      Frau Spiekermann (wohnt jenseits der Golzower Brücke im OT Chorin)

Ihre Familie hat seit etwa 4 Jahren Probleme mit dem Trinkwasser (Kolibakterien).

Herr Horst berichtet, dass er sich vor geraumer Zeit bereits dieses Problems angenommen hat. Für den ZWA als Wasserversorger ist der Anschluss aufgrund der Lage der Grundstücke zu teuer. Die Deutsche Bahn AG lässt eine Durchörterung des Gleisbettes nicht zu.

           Der ZWA Eberswalde ist nochmals aufzufordern, eine annehmbare Lösung für die 

           Familie Spiekermann zu ermöglichen. Als Frist für eine verbindliche Erklärung des 

           ZWA ist der 30.06.2015 zu setzen.

 

      Herr D. Kasch erinnert daran, dass vor einigen Jahren vor der Golzower Brücke in Chorin Poller gesetzt werden sollten, die das Befahren mit schweren Fahrzeugen verhindern sollten

Antwort: Es gilt immer noch die 7,5 t-Begrenzung.

 

      Herr Ziethen bemängelt die Vorgehensweise bei der Maßnahme Choriner Dorfstraße, die Straße wurde mit Asphalt überzogen, Gehwege und Borde sind weiterhin in sehr schlechtem Zustand.

Herr Polster und Herr Buse erläutern die Gründe.

 

      Frau Vali fragt nach dem aktuellen Stand in Sachen Baumkronenpfad.

Bürgermeister: Die Gemeindevertretung hat sich dazu positioniert, vorgesehene Standorte wurden abgelehnt. Der Vorhabenträger muss sein Projekt über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan realisieren.