Auszug - Vereinsförderung Gemeinde Britz 2023
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Herr Marten betont, dass die Vereinsförderung eine freiwillige Aufgabe, entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist und dass das Budget begrenzt zur Verfügung steht. Der Beschluss wurde nach alter Förderrichtlinie bearbeitet. Der Sozialausschuss empfiehlt die Beschlussfassung. Bei der Abstimmung enthält sich Herr Marten aufgrund seiner Befangenheit.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz, folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 16. März 2020 wie angegeben, zu unterstützen:
Abstimmungsergebnis
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