Auszug - Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie)

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-057/2022 Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Marten erläutert die Zusammenfassung des Beschlusses.

Zur Förderung stehen den Vereinen insgesamt nur 7.000,00 Euro zur Verfügung. In der Vergangenheit wurde der Betrag weit überschritten. Dies hatte zur Folge, dass Streichungen seitens der Gemeindevertretung erforderlich waren. Daher wurde sich, auch unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit, auf eine maximale Fördersumme pro Verein in Höhe von 600,00 Euro verständigt, welche den Vereinen eine beständige Planungssicherheit geben soll.

Weiterhin teilt Herr Marten mit, dass eine Abrechnung der Maßnahme nur durch Einreichung der Originalrechnungen erfolgen kann.

 

Die Beschlussfassung wird empfohlen. Herr Guse bittet um Abstimmung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie) gemäß Anlage 1.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 28.11.2022 Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen
Termin 09.12.2022 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Kathrin Hiller  
Termin: 09.12.2022 Status: (offen)
Auftrag: