Auszug - Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie)
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Herr Marten erläutert die Zusammenfassung des Beschlusses. Zur Förderung stehen den Vereinen insgesamt nur 7.000,00 Euro zur Verfügung. In der Vergangenheit wurde der Betrag weit überschritten. Dies hatte zur Folge, dass Streichungen seitens der Gemeindevertretung erforderlich waren. Daher wurde sich, auch unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit, auf eine maximale Fördersumme pro Verein in Höhe von 600,00 Euro verständigt, welche den Vereinen eine beständige Planungssicherheit geben soll. Weiterhin teilt Herr Marten mit, dass eine Abrechnung der Maßnahme nur durch Einreichung der Originalrechnungen erfolgen kann.
Die Beschlussfassung wird empfohlen. Herr Guse bittet um Abstimmung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie) gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis
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