Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Amtsausschusses
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Herr Püschel thematisiert eine Information des Ordnungsamtes im Amtsblatt zum Verbrennen von Holz- und Gartenabfällen. Herr Matthes verweist auf das Opportunitätsprinzip. Das Ordnungsamt wird in der Regel aktiv, wenn Anzeigen gestellt werden. Feuer bis zu einer Größe von 1m x 1m sind erlaubt. Feuchter Heckenschnitt ist jedenfalls nicht zulässig.
Herr Marschner bittet alle Vertreter der Kommunen im Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch gegen die beabsichtigte Erhöhung der Beiträge zu stimmen.
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