Auszug - Verwaltungsdienstleistungen für die Stadt Oderberg

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.3
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-060/2022 Verwaltungsdienstleistungen für die Stadt Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes erläutert, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg ihn beauftragt hat, sich für die Einrichtung einer Außenstelle der Verwaltung in Oderberg einzusetzen. Er rekapituliert noch mal in Kürze die Historie seit der Zusammenlegung der Ämter Britz-Chorin und Oderberg im Jahr 2008.

 

Es geht momentan noch nicht um eine Entscheidung zur Einrichtung eines Verwaltungsstandortes, sondern lediglich darum, ob die Möglichkeiten einer Außenstelle geprüft werden sollen. Herr Matthes stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es keinen Personalaufwuchs und keine Verkürzung der Öffnungszeiten im Rathaus Britz geben wird. Im Bereich der Dienstleistungen geht es in erster Linie um das Einwohnermeldewesen, alles andere ist machbar. Das Ganze müsste mit minimalen Kosten für die Verwaltung verbunden sein, außerdem gibt es im digitalen Bereich heute ganz andere Möglichkeiten.

 

Herr Polster sieht die Probleme bei den Personalkosten und der finanziellen Lage allgemein. Die Ressourcen der Amtsverwaltung können nicht weiter belastet werden. Im Übrigen gibt es z. B. auch in der Gemeinde Chorin abgelegene Gegenden in denen es einen vergleichbaren Aufwand bedeutet, die Verwaltung in Britz aufzusuchen. Herr Püschel schließt sich der Auffassung an, zumal ein Personalausweis zehn Jahre gültig ist. Das ist für die Bürger zumutbar.

 

Der Amtsdirektor verweist auf den Umstand, dass beim früheren Betrieb einer Außenstelle in Oderberg keine adäquate Technik vor Ort war, heute aber Dokumente ausgestellt und bearbeitet werden können. Die Stadt Oderberg hat den Status eines grundfunktionalen Schwerpunktes, daraus ergibt sich auch eine Verantwortung für die Gegend. Herr Marschner schließt sich diesen Argumenten an. Herr Horst hinterfragt hingehen, was denn die Grundfunktion der Stadt Oderberg sei. Der Entwurf eines Konzeptes kostet Zeit und er bezweifelt in der allgemeinen aktuellen Lage, dass das jetzt ein wichtiger Punkt ist. Herr Matthes erläutert, dass mit dem grundfunktionalen Schwerpunkt z. B. eine Verwaltung vor Ort, Nahversorgung, Ärzte und Banken verbunden sind.

 

Herr Großebokermann hat ebenfalls Bedenken wegen der personellen und finanziellen Auswirkungen. Frau von Cysewski fragt nach, ob der Status als grundfunktionaler Schwerpunkt gefährdet wäre, wenn kein Verwaltungsstandort in Oderberg errichtet wird. Herr Matthes verneint dies. Der Wunsch kommt aus der Stadtverordnetenversammlung Oderberg und soll eine Unterstützung für die Region und eine Präsenz in der Fläche darstellen.

 

Herr Brandenburg kann die Argumente größtenteils nachvollziehen. Er hält es jedoch für zu kurz gegriffen, nur Dienstleistungen des Einwohnermeldewesen anzubieten. Generell bräuchte es in Oderberg eine größere Nähe zum Bürger. Durch die Abwesenheit der Verwaltung ist die Stadt teilweise in einem verwahrlosten Zustand.

 

Herr Polster weist darauf hin, dass das Amt Oderberg dem Amt Britz-Chorin zugeordnet wurde. Er sieht die Notlage nicht. Herr Horst kommt zurück auf den grundfunktionalen Schwerpunkt. Wenn danach eine Verwaltung nicht zwingend notwendig ist, dann ist für ihn dieses Thema komplett unverständlich.

 

Herr Stürmer hält es für machbar, dass die Verwaltung an einigen Tagen in der Fläche unterwegs ist um Dienstleistungen anzubieten.

 

Frau Kruppke ist der Meinung, dass man die Prüfung der Möglichkeiten vornehmen sollte, schließlich geht es um Bürgernähe. Frau Fürst schlägt vor, eine mobile Variante zu prüfen. Der Amtsdirektor greift diesen Vorschlag auf, so dass der Beschlusstext nun wie folgt lautet:

 

„Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt den Amtsdirektor mit der Erarbeitung eines Dienstleistungskonzeptes (inkl. Kostenermittlung) der Amtsverwaltung für den mobilen Bürgerservice in den amtsangehörigen Gemeinden.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt den Amtsdirektor mit der Erarbeitung eines Dienstleistungskonzeptes (inkl. Kostenermittlung) der Amtsverwaltung für den mobilen Bürgerservice in den amtsangehörigen Gemeinden.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

15

13

2

-

-

 


  Beschluss: 01.12.2022 Amtsausschuss geändert beschlossen
Termin 15.02.2022 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Nadine Richert  
Termin: 15.02.2022 Status: (offen)
Auftrag: