Auszug - Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie)

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Sozialausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKVerf i.V.m § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Britz - Die Dringlichkeit ist gegeben, um eine zeitnahe außerschulische sportliche Nutzung durch Vereine, Sportgruppen und Privatpersonen zu ermöglichen.
BR-057/2022 Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Aussprache zur Beschlussvorlage.

 

Herr Lange bittet um Erläuterung zur Berechnung der Höhe der Fördersumme von 600,00 Euro.

 

Herr Marten teilt mit, dass zur Förderung insgesamt nur 7.000,00 Euro den Vereinen zur Verfügung stehen und in den letzten Jahren die Gesamtsumme der Anträge diesen zur Verfügung stehenden Betrag weit überschritten hat. Dies hatte zur Folge, dass Streichungen seitens der Gemeindevertretung erforderlich waren. Daher wurde sich, auch unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit, auf eine maximale Fördersumme pro Verein in Höhe von 600,00 Euro verständigt, welche den Vereinen eine beständige Planungssicherheit geben soll.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Empfehlung zum Beschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung abstimmen.

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und spricht einstimmig seine Empfehlung zum Beschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung aus.