Auszug - Hallenordnung der Schulsporthalle Britz

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 7.3
Gremium: Sozialausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKVerf i.V.m § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Britz - Die Dringlichkeit ist gegeben, um eine zeitnahe außerschulische sportliche Nutzung durch Vereine, Sportgruppen und Privatpersonen zu ermöglichen.
BR-059/2022 Hallenordnung der Schulsporthalle Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass nach fast 10 Jahre eine Überarbeitung der bestehenden Hallenordnung erforderlich wurde und eröffnet die Diskussion zur Beschlussvorlage.

 

Frau Steinmann äußert eine Nachfrage hinsichtlich § 3, Nr. 8, Satz 3 > Ebenso ist das Aufbewahren jeglicher Trinkgefäße unzulässig. <, da diese Formulierung keine Getränke in der gesamten Schulsporthalle zulässt.

 

Es wurde sich auf folgende Formulierung verständigt > Ebenso ist das Aufbewahren jeglicher Trinkgefäße nur in den Nebenräumen zulässig. <

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Empfehlung zum Beschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung abstimmen.

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und spricht einstimmig seine Empfehlung, mit Änderung der Formulierung § 3, Nr. 8, Satz 3, zum Beschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung aus.