Auszug - Hallenordnung der Schulsporthalle Britz
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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass nach fast 10 Jahre eine Überarbeitung der bestehenden Hallenordnung erforderlich wurde und eröffnet die Diskussion zur Beschlussvorlage.
Frau Steinmann äußert eine Nachfrage hinsichtlich § 3, Nr. 8, Satz 3 > Ebenso ist das Aufbewahren jeglicher Trinkgefäße unzulässig. <, da diese Formulierung keine Getränke in der gesamten Schulsporthalle zulässt.
Es wurde sich auf folgende Formulierung verständigt > Ebenso ist das Aufbewahren jeglicher Trinkgefäße nur in den Nebenräumen zulässig. <
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Empfehlung zum Beschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung abstimmen.
Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und spricht einstimmig seine Empfehlung, mit Änderung der Formulierung § 3, Nr. 8, Satz 3, zum Beschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung aus.
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