Auszug - Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2021

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.8
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-070/2022 Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin

Herr Dr. Engel: Der Werksausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss über die Entlastung zu fassen. Er bringt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2021 gemäß § 33 (1) Nr. 2 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

8

8

0

0

0