Auszug - Informationen Änderung Kitagesetz
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Herr Marten berichtet zu den Änderungen des Kita-Gesetzes. Dazu stand zuletzt viel in der Presse. Bisher waren Eltern die Leistungsbezieher oder ein Jahresnettoeinkommen unter 20.000 € haben von der Zahlung der Kita-Beiträge befreit. Dafür erhielt der Träger eine monatliche Pauschale von 12,50 € pro Kind. Die Pauschale wurde bemängelt und rückwirkend zum 01.06.2022 auf 30 € erhöht. Kinder, die im letzten Kita-Jahr sind, sind beitragsbefreit. Die Planung sieht vor, ab dem 01.08.2023 Kinder im vorletzten Kita-Jahr beitragsfrei zu stellen. Ab dem 01.08.2024 sollen dann auch die Kinder ersten Kita-Jahr befreit werden. Ab dem 01.01.2023 gibt es weitere Entlastungen für die Eltern. So werden alle Kinder beitragsfrei, deren Eltern ein Jahresnettoeinkommen von unter 35.000 € haben. Für ein Einkommen zwischen 35.000 € - 55.000 € werden die Beiträge begrenzt. Dafür erhält der Träger Ausgleichszahlungen von 30 € für die Betreuungsart Hort, 50 € für die Betreuungsart Kita und 65 € für die Betreuungsart Krippe. Die Verwaltung wird prüfen, welche Auswirkungen die Elternbeitragsentlastungen mit sich bringen. Die Auswirkungen werden anhand von Beispielen in der kommenden Sitzung dargelegt. Der Verwaltungsaufwand ist enorm, da jedes Kind überprüft und berechnet werden muss. Dafür erhält die Verwaltung vom Land eine Pauschale von 5 € pro Kind. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat jeweils ein Schreiben für Träger und Eltern veröffentlicht, welche auf der Internetseite des MBJS abrufbar sind. Herr Marten verweist auf einen Artikel in der MOZ mit dem Titel „Rechtsverstoß auf dem Papier“. Darin wird berichtet, dass einige Kommunen die Beitragsfreiheit für Eltern mit einem Jahresnettoeinkommen von unter 20.000 € nicht umsetzen. Herr Marten gibt an, dass die Umsetzung pflichtig ist, da Landesrecht laut Normenhierarchie vor Satzungsrecht steht. Eine Satzungsänderung war und ist somit nicht notwendig. |
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