Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Herr Matthes berichtet, dass in Oderberg ein Netzwerk für „Demenzerkrankung“ konstituiert wird, wofür es vom Landkreis 3 Jahre eine Förderung gibt. Träger der Maßnahme ist der Sportverein Grün Weiß 90 Oderberg. Mitte März findet mit einer Sportgruppe die Auftaktveranstaltung statt. Gedacht ist, mit einer sportlichen Veranstaltung Demenzkranke und ihre Angehörigen im Rahmen sportlicher Betätigung zusammenzuführen und Kontakte zu knüpfen.
Herr Matthes berichtet weiter, dass sich der Landkreis wegen der Flüchtlingsproblematik an ihn wandte. Es gibt im Landkreis Barnim ein großen Problem Flüchtlinge unterzubringen. Anfang Februar soll es dazu mit Frau Nessing (Leiterin des Dezernates für Jugend, Gesundheit und Soziales) und Frau Falke (Amtsleiterin Grundsicherungsamt) ein Gespräch geführt werden, um zu sehen, was möglich ist. In Oderberg wurde seinerzeit der Platz der Einheit 5 - 7 angeboten. Damals wurden die Häuser aus Kostengründen abgelehnt, da eine kostenintensive Sanierung fällig wäre. Aber im Rahmen des neu auferlegten Fördermittelprogammes „Brandenburg-Paket“ stehen wieder Mittel zur Verfügung. Möglich wäre "Platz der Einheit" oder eine andere Liegenschaft, was die Stadt selber entscheiden wird. Zum Brandenburg-Paket gab es am 13.01.2023 eine Pressemitteilung - wer von den Entlastungen profitiert. Dazu gehören:
Herr Matthes informiert für den Amtsausschuss, dass es eine Förderung/Unterstützung im Rahmen des Brandenburg-Paketes zur Einrichtung von „Katastrophenschutz-Leuchttürmen“ geben wird. Das bedeutet, dass in Brandenburg 300 „Katastrophenschutzleuchttürme“ errichtet werden sollen. Herr Matthes erläutert, dass in den Kommunen Plätze geschaffen werden, an denen sich Bürger im Krisenfall treffen können, Informationen erhalten, Handys aufladen, versorgt werden und eventuelle auch schlafen können. Am 08.02.2023 findet mit dem Landrat und allen Hauptverwaltungsbeamten ein Gespräch dazu statt. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das bedeutet, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024. Von den 2 Milliarden Euro sind für das Jahr 2023 1,2 Milliarden Euro und für das Jahr 2024 0,8 Milliarden Euro vorgesehen. Das Ganze ist kreditfinanziert. |
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