Auszug - Informationen Änderung Kitagesetz

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 7.4
Gremium: Sozialausschuss Amt
Datum: Mi, 25.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Marten berichtet zum Stand. Er erklärt, dass durch die Presse ein ganzer Berg an Informationen geflossen ist. Was tut sich wo, wie, was ist beabsichtigt. Es wurde versucht, jede Neuerung in Gesetzesform einfließen zu lassen.  Es sind neue Paragraphen entstanden, wo alles drin verarbeitet worden ist:

 

  • wer welche Aufgaben hat
  • wer wofür zuständig ist
  • wie die Verwaltung arbeitet
  • welche Termine gesetzt sind usw.

 

Dazu gab es am 03.02.2023 eine Beratung mit den verantwortlichen Mitarbeitern in Bernau, wo man sich dazu verständigt hat. Herr Marten erinnert, was es bisher gab. Es gab bisher ein Kitagesetz, wo unter anderem eine Beitragsfreiheit bis zu 20.000 EUR Einkommen vermerkt war. Es gab die Problematik, dass die Pauschale von 12,50 EUR nicht reicht und der Träger dabei nur Verlust macht. Dies wurde im letzten Jahr auf 30 EUR erhöht. Vom 01.06.2022 bis 31.12.2022 sollte die Differenz an die Träger ausgezahlt werden. Dieses Geld soll bereits bis zum 31.01.2023 gezahlt worden sein. Die 20.000 EUR bleiben so bestehen. Im Gesetz steht, dass es eine Erleichterung geben soll. Auch in dem Brandenburg – Paket ist dies für kleine und mittlere Einkommen angeführt. Das bedeutet, dass man bis 35.000 EUR auch in Beitragsfreiheit geht. Auch da soll eine Pauschale gezahlt werden. Es kommt darauf an, wie die einzelnen Untersetzungen sind. Es gibt die einzelnen Stufen von 35.000 – 40.000, von 40.000 – 45.000, von 45.000 – 50.000, von 50.000 – 55.000 EUR mit unterschiedlichen Bewertungen. Es gibt auch Festlegungen, dass Beiträge festgeschrieben sind. Auch zwischen Kita, Kindergarten und Hort, wo Höchstgrenzen einzubauen sind. Das Ganze gilt vom 01.01.202331.12.2024. Was danach kommen soll, ist noch offen. Für Februar soll es von der Verwaltung für jede Einrichtung ein paar Beispiele geben. Wie sieht die Entwicklung aus. Eltern haben durch das MBJS die Info, den Tarifrechner zu nutzen. Wenn es sich bei dem Ergebnis um das selbe der Verwaltung handelt, dann gut. Wenn das Ergebnis aber abweicht, dann gibt es Probleme. Eltern zahlen immer den günstigeren Beitrag. Bis zum 28.02. soll durch die Verwaltung mit verschicken der Bescheide alles aufgearbeitet sein. Eltern sind in der Pflicht, ihre Daten ordentlich anzugeben/einzureichen. In der MOZ gab es einen Artikel „Rechtsverstoß auf dem Papier“. Bei ordentlicher Recherche wäre man auf den Grundsatz gestoßen „Landesrecht bricht Ortsrecht“ und danach wird verfahren. Jede Akte muss angefasst werden. Dafür erhält die Verwaltung 5 EUR. Im Februar wird es im nichtöffentliche Teil dazu eine Beratung geben, um die Tendenz zu erkennen.