Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2023 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.7
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
LI-007/2023 Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2023 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2023.

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

7

6

6

0

0

0

 


  Beschluss: 07.02.2023 Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen
Termin 21.02.2023 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Anja Hecht  
Termin: 21.02.2023 Status: (offen)
Auftrag: