Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Frau Lüdecke informiert zu den durch die Ausschussmitglieder in der letzten Sitzung gestellten Anfragen wie folgt: • Eingeschränktes Halteverbot in der Weberstr.- BR-051/2022 (der BA empfiehlt der GVS, die Variante 2 zu beschließen): - Ein Antrag auf VAO wurde gestellt, Entscheidung steht noch aus. • Änderung der Verkehrsrechtliche Anordnung im Bereich des Kiefernweges in Britz - Entfernung der Verkehrszeichen 314-10/ -20 (Parken Anfang/ Ende - BR-052/2022 (der BA empfiehlt der GVS die Annahme des Beschlussvorschlags): - Ein Antrag auf VAO wurde gestellt, Entscheidung steht noch aus. • Eberswalde Straße 114 - die Weide auf dem Grundstück ist durch das Haupt- und Ordnungsamt ständig zu kontrollieren und den Eigentümer ggf. zum Rückschnitt aufzufordern: - Aktuell kein Handlungsbedarf, die Weide wurde zuletzt am 21.12.2022 durch den Eigentümer bzw. einem beauftragten Dritten zurückgeschnitten. - Regelmäßige Kontrollen werden im Rahmen des Außendienstes durchgeführt. • Eigentümer des Grundstücks Am Grund 3 hat die Straßenlampe vor seinem Grundstück mit Efeu berankt und ist deshalb zur Entfernung des Efeus aufzufordern: - Eine schriftliche Aufforderung zur Entfernung des Efeus erfolgte, welche im Dezember 2022 durch den Eigentümer auch umgesetzt wurde. • Eigentümer des Grundstücks Eberswalder Straße 44 hat den Sockel seines Hauses, der an die Kurze Straße angrenzt, freigelegt und den ausgehobenen Sand in der Regenmulde gelagert; kontrollieren, ob hierfür eine Genehmigung vorliegt und dass der Sand nach Beendigung der Maßnahme ordnungsgemäß aus der Mulde entfernt wird: - Eine Genehmigung zum Aufbruch sowie zur Lagerung des Baumaterials lag nicht vor. Es wurde eine nachträgliche Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) mit Auflagen zur Wiederherstellung der Regenmulde erteilt. - Die Umsetzung bzgl. der Regenmulde wird durch das BA überprüft/kontrolliert. • im nächsten Amtsblatt soll noch einmal auf die Pflichten im Zusammenhang mit der Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen hingewiesen werden: - Ein allgemeiner Artikel ist für die nächste Ausgabe des Amtsblattes im April 2023 vorgesehen (im Zusammenhang auf die amtliche Bekanntmachung der geänderten Sondernutzungssatzungen). • Kirchstraße 6-8b - am Ende der Straße gibt es keine Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge; bitte Beschilderung prüfen: - Antwort schon in GV Britz 24.10.22: Beschilderung vorhanden, ausreichend beschildert, kein Handlungsbedarf.
Frau Buse informiert über den Beginn der Arbeiten zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Wilhelmstraße am 15.02.2023 durch Firma Brendel. |
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