Auszug - Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 3. Änderung des Flächennutzungsplans Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C "Revitalisierung der Ragöser Mühle" Gemeinde Chorin OT Sandkrug

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5.2
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-018/2015 Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
3. Änderung des Flächennutzungsplans Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C "Revitalisierung der Ragöser Mühle" Gemeinde Chorin OT Sandkrug
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase

Herr Hehenkamp erläutert zusammenfassend die Vorlage und erklärt, dass es sich um eine Angelegenheit der Gemeinde Chorin handelt, für die aufgrund von Formalien eine Zustimmung des Amtsausschusses benötigt wird.

 


Beschluss:

1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen hat der Amtsausschuss geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1

gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

 

2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bürger, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

3. Auf der Basis der Abwägung sind die Entwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes  und der Begründung mit Umweltbericht zu erarbeiten.

 

4. Die Entwürfe der 3. Änderung des FNP, der Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind §4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage der 3. Änderung des FNP gem. §3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

16

16

0

0

0