Auszug - Beratung zum Wirtschaftlichkeitskonzept "Alte Schule" im OT Senftenhütte

 
 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Chorin
Datum: Mi, 13.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

Die Amtsverwaltung hat auf Wunsch der Gemeinde Chorin eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Um- und Ausbau des Gemeindehauses Senftenhütte, Ärmel 14 erstellt. Herr Schellhase erläutert das allen Ausschussmitgliedern übergebene Papier. Ausgangspunkt war die von einer Senftenhütter Initiativgruppe entwickelte Nutzungskonzeption für dieses Objekt. Dieses zielt genau auf die LEADER-Richtlinie ab. Die Gemeinde könnte mit bis zu 75 % der Baukosten gefördert werden, wenn bestimmte Nutzungen realisiert werden. Die Planungskosten/Baunebenkosten sind mit 20 % förderfähig. Gewerbliche Nutzungen sind nicht förderfähig.

 

Herr Schellhase erläutert für die Varianten A – D die Renditeberechnung und den Investitionsplan (siehe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Bei jeder der Varianten entsteht jedoch eine negative Eigenkapitalrendite.

 

Im Anschluss an die Vorstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entwickelt sich eine Diskussion darüber, wie mit dem Objekt weiter verfahren wird.

 

Herr Lindner und Herr Petzold zweifeln in Teilen die Zahlen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung an. Trotzdem kommen die Ausschussmitglieder zu der Erkenntnis, dass dieses Objekt nicht wirtschaftlich betrieben werden kann und immer von der Gemeinde bezuschusst werden muss.

 

Frau Maßuthe weist daraufhin, dass dieses Objekt nicht nur dem Keramikverein zur Verfügung steht, sondern den gemeindlichen Treffpunkt für alle Einwohner des Ortsteiles darstellt.

 

Da der Haupt- und Finanzausschuss übereinstimmt, dass die gemeindlichen Nutzungen nur sehr untergeordnet stattfinden, wird über den Verkauf des Grundstückes beraten. Es wird die Variante diskutiert, das Objekt zu einem symbolischen Preis an den Keramikverein zu veräußern und sich als Gemeinde ein dauerhaftes unentgeltliches Nutzungsrecht zu sichern.

 

Herr Lindner weist nochmals darauf hin, dass sich die Abweichungen zu seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung aus einer geringeren Investitionssumme und dem Weglassen einer Rücklagenbildung ergeben. Er bittet die Gemeinde zu überlegen, ob nicht die Sanierungskosten gesenkt werden könnten, indem nur das Wichtigste (Dach, Fenster …) instandgesetzt wird.

 

Der HFA ist sich aber einig, dass die Investitionen, auch wenn man sie zeitlich versetzt vornimmt, dennoch notwendig sind. Außerdem sind die Anforderungen an die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes immer höher anzusetzen. Sie gehen daher davon aus, dass die durch die Amtsverwaltung bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Ansatz gebrachten Investitionskosten realistisch sind.

 

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geht außerdem von einer ortsüblichen Miete i.H.v. 3,50 €/m² aus. Der Keramikverein zahlt derzeit für die von ihm genutzten Räumlichkeiten lediglich 0,50 €/m² und ist nach eigenen Aussagen auch nicht in der Lage, mehr als 1,00 €/m² Nutzfläche zu zahlen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die anwesenden Mitglieder des Entwicklungsausschusses kommen mehrheitlich zu der Erkenntnis, dass solche Gemeindehäuser durch die Gemeinde nicht getragen werden können.