Auszug - Baumaßnahme 380-kV-Leitung

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Matthes erläutert den Stand des bisherigen Verfahrens mit der bauausführenden Firma „50 Hertz Transmission GmbH“ (Firma) und dem entstandenen Konfliktpotenzials durch die zu erwartenden Straßen- und Wegeschäden in den betreffenden Orten Golzow, Senftenhütte und Serwest/Buchholz.

Dem Wegekonzept der Firma konnte die Gemeinde nicht zustimmen, um Sachbeschädigungen zu verhindern.

Das inzwischen überarbeitete Konzept der Firma liegt vor, die Verbindungsstraße zwischen Golzow und Senftenhütte ist raus, aber für die Ortsdurchfahrten in Senftenhütte und Buchholz gibt es noch keine befriedigende Lösung. 

 

Zum Sachstand:

-          Telefonkonferenz mit RA Radtke, BA, HOA vom 24.01.23:

  • Vorliegendes Verkehrskonzept (vom 17.01.2023) für Senftenhütte + Buchholz wurde geprüft;
  • Geplanter Streckenverlauf führt direkt durch den Ortsteil Senftenhütte und die Ortslage Buchholz;
  • Kommune kann die Nutzung der öffentlichen Straßen nicht verwehren;
  • Einzige Möglichkeit ist eine Vereinbarung mit „50 Hertz Transmission GmbH“ bzgl. einer Kostenbeteiligung für die Instandsetzung der kommunalen Straßen nach Beendigung der Baumaßnahme zu treffen;
  • Alleinige Kostentragung für die Instandsetzung der Straßen durch „50 Hertz Transmission GmbH“ wird aufgrund der zu erbringenden Beweislast nicht möglich sein. Die Straßen (u.a. in Senftenhütte) haben bereits jetzt schon Risse. Mögliche weitere Schäden müssten direkt auf die Fahrzeuge von „50 Hertz Transmission GmbH“ zurück zuführen sein (Tattag, Tatzeit, Kennzeichen der Fahrzeuge, Zeugen).

 

-          Dem RA Radtke werden noch weitere Unterlagen zur Einsicht und in Vorbereitung eines Antwortschreibens übersandt;

-          Das Antwortschreiben an „50 Hertz Transmission GmbH“ wird durch die Amtsverwaltung fristgerecht (bis zum 31.01.23) verschickt;

-          Mit dem Antwortschreiben wird u.a. auch die erneute Prüfung von Alternativrouten (z.B. von Groß Ziethen sowie der L200 – ehem. Bhf. Chorin) gefordert;

Weiterhin wird das Antwortschreiben eine Einladung zu einem abschließenden Gesprächstermin (voraussichtlich am 08.02.2023) mit „50 Hertz Transmission GmbH“ enthalten.

 

Herr Horst nennt die Alternativvorschläge der Gemeinde, um die Verkehrslast aus den Orten rauszuhalten und die Firma zu einer anteiligen Schadensübernahme zu bewegen.

Für evtl. entstehende Schäden an den privaten Grundstücken und Häuser sind die Eigentümer selbst verantwortlich.

 

Herr Krüger führt aus, dass in Senftenhütte über die B198 die Ortslage für 18 Strommasten mit den Transporten belastet werden soll. Die Einbahnregelung der Lindenstraße müsste für den Rücktransport aufgehoben werden. Das vorliegende Konzept ist untragbar. Der Weg zwischen Senftenhütte und Buchholz wurde bereits im Nov. 2022 von der Firma freigeschnitten.

 

Herr Horst: die bisherigen Vorschläge der Gemeinde blieben im Konzept völlig unberücksichtigt, unsere Straßen können das nicht aushalten. Es ist dringend ein nochmaliges Gespräch mit der Firma nötig. Er kritisiert die schlechte Umgangsweise der Firma mit der Gemeinde.

 

Herr Polster macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sich die GV mit einer evtl. Tonnagebegrenzung auf allen innerörtlichen Straßen beschäftigen sollte. Die Befahrung dieser sollte dann den tatsächlichen Möglichkeiten folgen.

 

Herr Matthes führt dazu aus, dass die Straßen auch durch die Befahrung durch Entsorgungs-, Landwirtschafts- und Forstfahrzeuge stark belastet wurden und werden. Es werden bei einer Tonnagebegrenzung Sondererlaubnisse erfolgen, womit eine Gewichtsbeschränkung ins Leere laufen würde.

Beim avisierten Gesprächstermin am 08.02.2023 sollen der Firma Alternativen aufgezeigt werden, bei denen eine Umfahrung der Ortsdurchfahrten den Vorrang haben sollen.

Des weiteren ist die Kostenbeteiligung der Firma bei den Instandsetzungen der Straßen und Wege nach Beendigung der Baumaßnahme zu vereinbaren.