Auszug - Einwohnerfragestunde
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Herr Krüger meldet sich zu Wort und fragt nach der Zuständigkeit für eine Beweissicherung der Gebäude. Herr Matthes teilt daraufhin mit, dass jeder Hauseigentümer selbst verantwortlich ist und eine Dokumentation „Vorher“ / „Nachher“ mit Herstellung der Kausalität erbringen muss. Gegebenenfalls sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Herr Falk meldet sich zu Wort und spricht seinen Anfang 2022 gestellten Bauantrag an. In der Anhörung wurde ihm mitgeteilt, dass der Standort des geplanten Einfamilienwohnhauses in Brodowin (gegenüber Sportplatz) gegen die Gestaltungssatzung verstößt und das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Er schildert sein Anliegen – Wohnhaus in zweiter Reihe, Anordnung eines Wirtschaftsgebäude in Bauflucht zur Straße. Er fragt nach, was getan werden kann, um ein Einvernehmen herzustellen. Frau Lüdecke übernimmt das Wort. Der Bauantrag wurde im Ortsbeirat thematisiert. Maßgebend für eine Bebauung sind die Einhaltung der Bauflucht und die Einhaltung der Grundsätze der Fassaden- und Dachgestaltung. Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung wurde nicht beantragt. Frau Lüdecke empfiehlt, den Entwurf vor einer erneuten Antragstellung über die Amtsverwaltung beim Ortsbeirat einzureichen. Sie macht noch einmal deutlich, dass die Bauflucht mit dem Hauptgebäude einzuhalten ist und einem Pultdach nicht zugestimmt werden kann. Fragen werden gerne von Frau Lüdecke entgegen genommen.
Keine weiteren Fragen. |
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