Auszug - Schaffung Baurecht im Bereich Gemarkung Buchholz

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mi, 08.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Winkelmann übergibt an Frau Lüdecke das Wort. Sie nimmt Bezug auf die Anfrage der Interessensgemeinschaft / Anfragesteller und fasst zusammen, dass eine Entwicklungssatzung für die Ortslage Buchholz die einzige Möglichkeit zur Schaffung von Baurecht ist und begründet eine notwendige Überplanung in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag.

 

Der ernannte Sprecher der Anfragesteller - neuer Eigentümer des alten Kornspeichers -  erhält das Wort. Er erläutert noch einmal die Notwendigkeit aus Sicht der Anfragesteller und bittet um Anschieben des Prozesses, damit Baulücken geschlossen werden können. Er betont, dass sich die Anfragesteller bereit erklären, etwaige Kosten für die Planung zu übernehmen. Der erste Schritt wäre der Aufstellungsbeschluss und eine Anfrage bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL).

 

Frau Lüdecke betont, dass eine Überplanung nur für einen Lückenschluss und Bereiche möglich ist, die aus dem FNP entwickelt werden können. Die Kosten für ein Planverfahren werden mit ca. 15 T€ eingeschätzt. Mit dem Antragsteller/Träger ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, damit die Gemeinde nicht belastet wird.

 

Es wird diskutiert.

 

Auf Anfrage der Ausschussmitglieder bestätigt Frau Lüdecke, dass alle in Verbindung mit dem Planverfahren entstehenden Kosten der Antragsteller (nur eine Person als Ansprechpartner) trägt. Grundsätzlich wird die Schaffung einer städtebaulichen Ordnung begrüßt. Der weitere Kontakt erfolgt über das Bauamt, Frau Lüdecke.