Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Herr Matthes informiert, dass es eine Änderung in der Kommunalverfassung gibt. Ein erster Entwurf liegt dem Amt bereits vor. Schwerpunkt der Änderung ist im Bereich des Hauswirtschaftsrechts in etlichen Paragraphen.
Herr Matthes übergibt das Wort an Frau Hecht. Frau Hecht erklärt, dass es im Entwurf zwei Punkte gibt, die direkten Einfluss auf den Haushalt der Gemeinde haben. 1-mal, dass das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis zusammengefasst werden soll und es somit nur noch ein Ergebnis gibt. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird nach diesem Gesamtergebnis gemessen. Die zweite Änderung ist die Verfahrensweise im Rahmen der Jahresabschlusserstellung - Prüfung und auch die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung. Beispiel: Das Amt erstellt den Jahresabschluss 2023, der müsste 2024 innerhalb von 5 Monaten aufgestellt sein. Danach hätte das Rechnungsprüfungsamt (RGPA) 4 Monate Zeit für die Prüfung und dann noch ein paar Wochen zur Beschlussfassung. Sodass zum 31.12. des folgenden Jahres beschlossen sein muss, ansonsten gilt die Haushaltssatzung des Folgejahres als Vorläufig. Selbst wenn die Verwaltung ab 2025 eine beschlossene Haushaltssatzung hat, würde diese erst gelten, wenn auch der Jahresabschluss des Vor-Vor-Jahres beschlossen ist.
Die Anwesenden tauschen sich dazu aus. |
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