Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung begrüßt die Gäste, den Amtsdirektor sowie die Gemeindevertreter.

 

Frau von Cysewski informiert, dass die Verkehrsschilder 30 km/h in der Fischerstraße aufgestellt wurden. In diesem Zusammenhang regt sie noch einmal an, die Situation in OT Stolzenhagen auch hier auf den Weg zu bringen.

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an den Amtsdirektor Herrn Matthes.

 

Der Amtsdirektor informiert über folgende Punkte:

 

  • OT Lunow: Hohensaatener Straße 31, Büsche wachsen auf Gehweg. Grundstückseigentümer wurde zum Rückschnitt aufgefordert. Nachkontrolle hat ergeben der Rückschnitt ist erfolgt.
  • OT Stolzenhagen: Feuerwehrförderverein beabsichtigt vor dem Container zu pflastern, Frau Püschel steht mit Frau Lüdecke diesbezüglich in Verbindung.
  • OT Lunow: Weg zur Oder ist wieder verschmutzt zwischen Kanaldamm und Oderdamm, die Fischerstraße ist nicht betroffen.
  • OT Lunow: Wiesengrund/Vogelsang ist eine Birke mit Überwuchs, vor Ort Kontrolle hat ergeben, dass keine Beeinträchtigung des Fahrzeugverkehrs durch die Birke vorliegt.
  • Lunow-Stolzenhagen: Info Landkreis Barnim und der Uckermark, die Verhandlungen, dass das Rufbusgebiet auf den Doppelort (OT Lunow) erweitert wird, sieht gut aus. Angebot von der UVG wird noch erwartet.
  • OT Stolzenhagen: W-LAN kann in der FFW für die digitalen Gremienarbeiten genutzt werden.
  • Info aus der Verwaltung: Umsetzung des Brandenburgpaket sieht vor, Schulen, Kitas und Vereine auf Grund der erhöhten Energiekosten zu entlasten, Richtlinien wurden veranlasst, um den Belastungsspitzen entgegen zu wirken.
  • Info aus der Verwaltung: Gemeinden, die an Windkraftanlagen angrenzen, können mit jährlichen Entschädigungszahlungen (Flächenanteil) rechnen. Dies ist durch eine Gesetzesänderung ab dem 01.01.2023 eingetreten.