Auszug - Baumaßnahme "380-kV-Leitung"
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Herr Matthes informiert über die Videokonferenz mit der Firma 50-Hertz-Transmission GmbH am 14.02.2023. Die Firma zeigt keine Kompromissbereitschaft bezüglich der Schwerlasttransporte, die durch die Orte Golzow, Senftenhütte und Serwest/Buchholz geführt werden sollen. Man will Zeit und Kosten sparen. Die Bauerlaubnis kann lediglich für die Trassierung der Stromleitung bei Golzow erteilt werden. Die Firma droht letztendlich mit der vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 44b Energiewirtschaftsgesetz. Die Möglichkeiten der Gemeinde, dies zu verhindern, bestehen nicht. Die Firma darf demnach öffentliche Straßen und Wege benutzen. Tonnagebegrenzungen der Straßen bewirken lediglich Sondergenehmigungen für die Transporte.
Da Verzögerungen im Verfahren für die Gemeinde von Vorteil sind, schlägt er eine Einwohnerversammlung in Senftenhütte mit der Firma vor, um vor allem den Hausbesitzern im Rahmen der Geltendmachung evtl. Schadensersatzforderungen klar zu machen, dass zuvor eine Zustandsdokumentation ihrer Gebäude nötig sei.
Herr Krüger zeigt auf, mit welchen Details der Begründung die Firma die Alternativ-Wege für die Transporte ablehnt. Aus Protest über die zu erwartenden Schäden an Straßen, Wegen und Gebäuden übergibt Herr Krüger dem AD eine Liste mit 106 Unterschriften von Einwohnern des OT Senftenhütte.
Herr Matthes bedankt sich bei Herrn Krüger für die Erarbeitung einer Straßenzustandsdokumentation von Senftenhütte. Er führt aus, dass die Firma allergisch auf die Presse reagiert und schlägt daher vor, zur EW-Versammlung in Senftenhütte auch die Lokalpresse einzuladen. Sollte bis zum 31.03.2023 keine Einigung über das Wegekonzept hergestellt werden, droht die Firma mit der Besitzeinweisung. Demzufolge sollte die EW-Versammlung in der 1. Monatshälfte März stattfinden.
Herr Lindner von der Bürgerinitiative benötigt Informationen über das zu erwartende Verkehrsaufkommen der Firma (z.B. Tonnagen, Anz. Stahlplatten u.a.) zur Einschätzung des zu erwartenden Ausmaßes. Er verweist auf § 1 StVO, wonach es dabei nicht um Schadenersatz, sondern um Schadensvermeidung geht.
Frau Wähner informiert darüber, dass Herr Dr. Flade von der Biosphärenreservatsverwaltung die Alternativroute von der L200 nach Senftenhütte ablehnt, aber der 2. Route von Groß Ziethen nach Senftenhütte zustimmen würde. Sie schlägt die Einladung der Biosphärenreservatsverwaltung zu der Versammlung in Senftenhütte vor.
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