Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2021
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Herr Horst übergibt das Wort an Frau Hecht.
Frau Hecht führt kurz aus, dass nach der Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2021 auch die Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2021 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim empfohlen wird.
Herr Polster stimmt den Ausführungen von Frau Hecht zu und teilt mit, dass sich der Beschluss zur Entlastung des Amtsdirektors in logischer Reihenfolge anschließt und durch den FSA Chorin empfohlen wird.
Herr Matthes bedankt sich bei der Gemeindevertretung Chorin. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
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