Auszug - Umgang mit verwahrlosten Immobilien- "Schrottimmobilie"
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Herr Fischer zeigt den Anwesenden Fotos einiger verwahrlosten Immobilien. Der Zustand dieser Bauten beeinträchtigt das Stadtbild von Oderberg erheblich. Wie kann hier Abhilfe geschaffen werden? Frau Hähnel begrüßt den anwesenden Herr Stegert vom Bauordnungsamt des Landkreises Barnim und bittet um sein Wort. Trotz Vorhandensein einiger im Vortrag von Herrn Fischer gezeigter Immobilien, ist nach der Schaffung des Sanierungsgebietes im Stadtzentrum von Oderberg viel erreicht worden. Leider ist ein Teil der Eigentümer nicht zu ermitteln bzw. es fehlen ihnen schlichtweg die Mittel für eine Sanierung. Fördermittel für eine Instandsetzung im historischen Altstadt Bereich stehen nicht mehr zur Verfügung. Vielleicht jedoch noch für eine energetischen Sanierung. Die Stadt bzw. das Amt können nicht direkt Auflagen an die Eigentümer betreffend die Sanierung der Wohnhäuser, erteilen. Einzige Möglichkeit besteht bei der Aufforderung zur Verkehrssicherung der Immobilien. Das Bauordnungsamt bietet den Eigentümern und der jeweiligen Gemeinde ihre Unterstützung (Beratung) an. Erfolgt die Verkehrssicherung durch die Eigentümer nicht, übernimmt dies der Landkreis. Die entstehenden Kosten können im Grundbuch der jeweiligen Grundstücke als Grundschuld eingetragen werden. Das Wohnhaus Angermünder Str. 37 zählt aktuell zu den ruinösesten Objekten der Stadt Oderberg, so die Anwesenden. Ein von der unteren Bauaufsichtsbehörde angeordneter Schutzzaun befindet sich bereits seit mehreren Jahren vor dem Haus und versperrt den gesamten Gehweg. Fußgänger müssen auf die Fahrbahn, welche nicht als Fußweg gekennzeichnet ist, ausweichen.
Herr Brandenburg teilt mit, dass die Eigentumsverhältnisse am Objekt nicht geklärt sind. Ggf. nach Klärung ein Kaufinteressent vorhanden wäre.
Die Verwaltung wird beauftragt die mögliche Klärung der Eigentumsverhältnisse zu prüfen und möglichst zu veranlassen. Herr Stegert sagt der Stadt und der Verwaltung seine Unterstützung zu.
Herr Mattes schlägt vor, nach und nach die Eigentümer aller anderer ungepflegten Immobilien zu einem Gespräch mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde in die Verwaltung (Bauamt) einzuladen um Aussagen zu dem geplanten weiteren Umgang mit der Immobilie zu erhalten und ggf. zur Sanierung anzuhalten.
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