Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 13.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow

Herr Großebokermann informiert über den Stand der Arbeiten an der Feldsteinmauer am Friedhof, die wie angedacht gebaut worden ist.

Die Deponie an der Schulstraße ist verschlossen. Es wurden Platten vorgeschoben, um illegale Ablagerungen auf dem kommunalen Grundstück zu verhindern.

Es folgt eine Diskussion, in deren Ergebnis folgende Festlegungen getroffen werden:

-          Frau Fürst meldet die illegale Müllablagerung über die sog. „Müll-APP“ der BDG.

-          Der BBH wird beauftragt, das Schloss zu entfernen und ein neues, stabiles Vorhängeschloss anzubringen. Die Schlüssel werden durch den BBH verwahrt. Ein Exemplar erhält Frau Fürst.

-          Es ist eine Strafanzeige gegen „Unbekannt“ zu erstatten.

 

Herr Kunert spricht den verheerenden Zustand der Waldstraße, der Choriner Straße und der Schulstraße an. Die Löcher müssten vom Bauhof beseitigt werden.

Weiterhin ist der Gully gegenüber der Dorfstraße 8 nicht geräumt. Herr Krüger hätte schon 2-3 Mal im Amt angerufen und die Pflege der Gräben zum Kanal angemahnt.

 

Herr Dr. Gollner: Er habe bis heute nicht die von ihm geforderte Akteneinsicht zum Durchlass Lieper Schleuse erhalten. Lediglich die Dokumente zur Hebewerkstraße/Am Kanal habe er gesichtet. Die Aussagen von Herrn Preuß und Herrn Otremba sind nicht vorhanden.

Es geht um die Abwasserableitung in der Hebewerkstraße und um die Unterführung Lieper Schleuse. Das Gutachten bezieht sich nur auf die Abwasserführung in der Hebewerkstraße und nicht auf die Entwässerung zum Unterhafen. Er nimmt Bezug auf Schriftverkehr mit Magdeburg. Er weiß nicht, wer dort jetzt zuständig ist. Die Akte muss noch vorhanden sein.

 

 

Einleitende Bemerkung des Amtsdirektors:

Der Graben unter dem Durchlass ist durch den Gewässer- und Deichverband Oderbruch zu unterhalten. Aufgrund § 9 Straßengesetz ist für die Unterhaltung des eigentlichen Durchlasses der Träger der Straßenbaulast zuständig. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde. Dies steht auch im Einklang mit § 82 Wassergesetz Brandenburg.

Fragen des Herrn Dr. Gollner an den Amtsdirektor im öffentlichen Teil der Sitzung der GV am 13.4.23:

 

Frage: Auf Grund welcher Rechtsgrundlage wurden diese Arbeiten durch die Gemeinde ausgeführt und bezahlt?

Antwort: Es gab viele Diskussionen zum einen zur Notwendigkeit der Arbeiten und zum anderen zur Kostentragungspflicht. Arbeiten an dem Durchlass wurden jedoch nicht ausgeführt oder bezahlt

 

Frage: Welche Kosten hat der Gemeinde die Pflege der Durchleitung des Nebengrabens unter der Straße nach Lieper Schleuse seit 5 Jahren verursacht?

Antwort: Da keine Arbeiten zur Wartung des Durchlasses vorgenommen wurden, entstanden der Gemeinde keine Kosten. Im Übrigen ist für die Pflege - nicht jedoch Reparatur oder Ausbesserung – der Wasser- und Bodenverband zuständig. Der Durchlass ist funktionstüchtig und durchlässig, dies ergab eine Kamerabefahrung vor einigen Jahren. Gleichwohl ist aufgrund der Absackungen und Beschädigungen eine Reparatur in der Zukunft unvermeidlich.

 

Frage: Warum hat die WSV diese Kosten nicht getragen?

Antwort: Es entstanden keine Reparaturkosten.

 

Frage: Wer in der WSV kann Auskunft über die Kostentragungspflicht entweder der WSV oder der Gemeinde geben?

Antwort: Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel ist als Behörde auskunftspflichtig.

Frage: Welche schriftlichen Äußerungen zum Problem dieser Kostentragungspflicht sind dem Amt bekannt?

Antwort: Hier wird vor allem auf die E-Mail vom 31.01.2018 des damaligen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Eberswalde an die Mitglieder der Gemeindevertretung Niederfinow verwiesen. Diese enthielt zwei Verfügungen der WSD Ost R131.2: Ei/77 vom 26.04.2012 und 21.05.2012 mit einer juristischen Stellungnahme sowie ein Anschreiben an das Amt BCO vom 18.11.2015.

 

Frage: Welche Äußerungen seitens der WSV sind dem Amt zu den Problemen der Einleitung von Oberflächen/Regenwasser über die Straße am Kanal in den Nebengraben bekannt?

Antwort: Keine. Der Parallelgraben wird vom Wasser- und Bodenverband bewirtschaftet. Der Graben vom Sandfang zum Parallelgraben liegt in der Obhut der Gemeinde.

 

Frage: Welche Akten des Amts verhalten sich zu den Kostenträgern für die Durchleitung unter der Straße zur Lieper Schleuse?

Antwort: Es gibt eine Akte in der Amtsverwaltung, die die Vorgänge Durchlass Lieper Schleuse sowie Entwässerung Str. am Kanal/Parallelgraben enthält

 

Frage: Welche Akten des Amts verhalten sich zu den Kostenträgern für die Einleitung von Regenwasser in den Nebengraben entlang der Straße am Kanal?

Antwort: Es gibt eine Akte in der Amtsverwaltung, die die Vorgänge Durchlass Lieper Schleuse sowie Entwässerung Str. am Kanal/Parallelgraben enthält

Frage: Für welche Jahren wurden die Kosten für die Reparatur der Durchleitung des Nebengrabens in den Haushalt der Gemeinde eingestellt?

Antwort: Die Kosten wurden im Jahr 2016 mit 60 T€ für die Reparatur und 10 T€ für die Planung veranschlagt. Der Wasser und Bodenverband erklärte sich seinerzeit bereit, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung, die hälftigen Kosten zu übernehmen. Die Maßnahme fand jedoch bisher keinen Niederschlag in einem Haushalt der Gemeinde.

 

Frage: Welche Beschlüsse hat die Gemeinde seinerzeit hinsichtlich dieser Haushaltsposten gefasst?

Antwort Keine.

 

Frage: Welche Unterlagen liegen dem Amt zu diesem Problem mit Äußerungen von Hartmut Teichmann, Andreas Preuß, Herrn Dosch und Günther Gollner vor?

Antwort: Es wird bezüglich der Äußerungen der Herren Teichmann und Preuß auf die Protokolle der gemeindlichen Gremien verwiesen. Der Herr Dosch sandte die bereits erwähnte E-Mail vom 31.01.2018 im Auftrag des WSA Eberswalde. Von Herrn Dr. Gollner liegen viele schriftliche Äußerungen zum Thema vor.

 

Herr Dr. Gollner besteht weiter darauf, dass er die Akte zu sehen bekommt. Was sagt dieses Gutachten aus, nicht das von Eberswalde, sondern das, was von Finowfurt aus gemacht wurde?

 

Frau Fürst trifft im Ergebnis des Meinungsaustauschs folgende Festlegungen:

Es wird der aktuelle Arbeitsstand ermittelt.

Zur kommenden GV wird zu diesem Zweck eine Informationsvorlage mit entsprechenden Anlagen (Auszüge aus der Akte) erstellt

 

Auf die Frage von Herrn Bratek nach dem aktuellen Problem erklärt Herr Dr. Gollner.

Das Wasser kann nicht regulär abfließen. Seit 2016 bekommt er keine Akteneinsicht, die er nun durch Zufall erhalten hat. Worauf bezog sich das Gutachten des WSA?

Herr Matthes: Das Rohr im Durchlass Lieper Schleuse ist beschädigt (Ergebnis Kamerabefahrung), aber nach wie vor durchlässig.

 

Herr Kunert: Die Friedhofsmauer wurde exakt gemacht. Es fehlen noch zwei Meter Mauer bis zum Anschluss (Klinkermauer), die wegen der fehlenden Finanzierung nicht errichtet werden kann. Das ist eine Lachnummer und eine Gefahr für die neue Mauer. Jetzt ist die Firma noch vor Ort (höchstens zwei Tage).

 

Frau Fürst: Es ist schwierig, die zusätzlichen Mittel bereitzustellen. Sie wird Frau Hübscher-Mahlitz bitten, sich das anzugucken.

 

Herr Kunert: Die Parkflächen am Friedhof müssen mit Recycling aufgefüllt werden.

 

Herr Großebokermann: Es ist zu prüfen, ob es sich um Kirchengelände handelt. Wenn ja, dann müssen die Flächen so bleiben.