Auszug - Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 5 BbgKVerf
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Herr Matthes begründet die Beschlussvorlage. Bezüglich der Klärung der rechtlichen Fragen, die mit dem Rücknahmeverlangen verbunden sind, wurde mit der Kommunalaufsicht und dem MIK Schriftverkehr geführt. Im Vordergrund steht die Stärkung der Selbstverwaltung der Gemeinden.
Im Ergebnis der Beratung stellt Frau Fürst die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeinde Niederfinow stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten "Oderberger Rasselbande" und "Hort Am Albrechtsberg" an die Stadt Oderberg zu. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des § 135 Absatz 5 Satz 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung - BbgKVerf getroffen.
Abstimmungsergebnis
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