Auszug - Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 5 BbgKVerf
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Herr Schellhase erläutert kurz die Beschlussvorlage und informiert die Gemeindevertretung darüber, dass dieser Beschluss keine Auswirkungen für die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat.
Die Vorsitzende äußert sich dazu, Sie findet es schade, dass die Trägerschaft wieder rückgängig gemacht wird. Sie verliest die Beschlussvorlage.
Beschluss: Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten "Oderberger Rasselbande" und "Hort Am Albrechtsberg" an die Stadt Oderberg zu. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des § 135 Absatz 5 Satz 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf getroffen.
Abstimmungsergebnis
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