Auszug - Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 5 BbgKverf

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-025/2023 Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 5 BbgKverf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage

Frau Spann führt aus:

  • Alle Gemeinden, die seinerzeit die Übertragung der Schulträgerschaft an das Amt beschlossen haben, müssen der jetzigen Rückübertragung ebenfalls zustimmen, sonst ist diese nicht möglich;
  • Oderberg plant die Weitergabe der Schulträgerschaft an einen freien Träger, wodurch die Vertretungsbesetzung fehlenden Personals noch schwieriger wird, der Personal-Pool wird dann kleiner;
  • Auf die Frage von Herrn Gesse, ob evtl. Personalengpässe dann weiterhin durch das Amt zu klären sind, antwortet Frau Spann, dass Hilfeleistung gewährt wird.  

Beschluss:

Die Gemeinde Chorin stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten „Oderberger Rasselbande“ und „Hort Am Albrechtsberg“ an die Stadt Oderberg zu. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des § 135 Absatz 5 Satz 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf getroffen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

8

8

0

0

0