Auszug - Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 5 BbgKverf
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Spann führt aus:
Beschluss: Die Gemeinde Chorin stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten „Oderberger Rasselbande“ und „Hort Am Albrechtsberg“ an die Stadt Oderberg zu. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des § 135 Absatz 5 Satz 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf getroffen.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |