Auszug - Satzung für die Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch"

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
HO-020/2014 Satzung für die Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Liane Matzdorf

Frau Matzdorf erläutert den Gemeindevertretern die Vorlage. Im Ergebnis stellt sie dar, dass sich aus der Kalkulation unterschiedliche Verwaltungsgebühren ergeben.

 

Herr Kindermann verlangt, dass die Abrechnung in der Verwaltung effektiver gestaltet werden sollte.

 

Frau Falke fasst die Diskussionsbeiträge zusammen. Sie schlägt den Kompromiss vor, dass die, die zusätzlich mit einem Schöpfwerk belastet werden, keine Verwaltungsgebühr zahlen sollen.

 

Frau Matzdorf weist darauf hin, dass die Gemeinde damit auf jährliche Einnahmen in Höhe von:

 

Oderbruch Höhe

104,65 €

Oderbruch Bruch

48,67 €

Oderbruch Schöpfwerke

1.099,86 €

Summe

1.253,18 €

 

 

 

 

 

 

verzichtet.

 

Es folgt die Abstimmung.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung für die Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ mit folgender Änderung:

 

Für die „Schöpfwerke“ soll keine Verwaltungsgebühr erhoben werden, sowie die zusätzliche Gebühr für „Höhe“ und „Bruch“ soll entfallen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

7

7

0

0

0