Auszug - Satzung für die Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch"
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Frau Matzdorf erläutert den Gemeindevertretern die Vorlage. Im Ergebnis stellt sie dar, dass sich aus der Kalkulation unterschiedliche Verwaltungsgebühren ergeben.
Herr Kindermann verlangt, dass die Abrechnung in der Verwaltung effektiver gestaltet werden sollte.
Frau Falke fasst die Diskussionsbeiträge zusammen. Sie schlägt den Kompromiss vor, dass die, die zusätzlich mit einem Schöpfwerk belastet werden, keine Verwaltungsgebühr zahlen sollen.
Frau Matzdorf weist darauf hin, dass die Gemeinde damit auf jährliche Einnahmen in Höhe von:
verzichtet.
Es folgt die Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung für die Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ mit folgender Änderung:
Für die „Schöpfwerke“ soll keine Verwaltungsgebühr erhoben werden, sowie die zusätzliche Gebühr für „Höhe“ und „Bruch“ soll entfallen.
Abstimmungsergebnis
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