Auszug - Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Hebewerkstraße
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Mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2014000256 vom 25.09.2014, genehmigt am 26.02.2015 (s. Blatt: 2) von der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Zeichen 274-53) unter den Hebewerken, aus beiden Richtungen kommend, angeordnet. Diese Beschilderung dient dazu die Unfallgefahr zu mindern und damit die Sicherheit für Fahrzeugführer und Fußgänger zu erhöhen.
Eine Regelung für die jeweiligen Abstände von Zeichen 274-53 zu den potentiellen Gefahrenquellen, durch Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer insbesondere im Bereich der PP Ein- oder –ausfahrt gibt es nicht.
In diesem Bereich der Hebewerke besteht auch ein absolutes Halteverbot (VZ 283) um zu verhindern, dass die Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge auf der Fahrbahn halten oder parken, um wegen der touristischen Attraktion eventuell Erinnerungsfotos aufzunehmen. Das VZ 283 dient ferner dazu die Verkehrssicherheit in der Kurve nicht zu gefährden.
Generell gelten aber auch hier die Grundregeln des §1 Abs.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) und §1 Abs.2, StVO, welcher lautet: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Im Nachgang zur Gemeindevertretersitzung findet eine Vor-Ort-Begehung mit Herrn Dr. Gollner statt. Er zeigt Frau Spann wo genau er das VKZ aus Richtung Liepe für verkehrssicherer hält.
Auftrag an die Verwaltung: Beantragung der Umsetzung des VKZ 30 km/h V: FD 32
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