Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Herr Matthes informiert über:
-den Sachstand zum Hortneubau Mailauszug zur Anfrage von Fördermitteln für den Hortneubau an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Antwort: Die Bundesregierung und die Regierung der Länder haben vereinbart Bundesfinanzhilfen i. H. v. 2,75 Mrd. Euro für den weiteren Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote bereitzustellen. Dafür wurde eine Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Ganztagsausbau" erarbeitet. Nach Brandenburg fließen rund 83 Mio. Euro, um den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ab 2026 investiv zu flankieren. Derzeit befindet sich die Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag) in der Abstimmung. Nach derzeitigem Planungsstand soll das Förderprogramm im August starten. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) soll als Geschäftsbesorger fungieren.
Die Eckpunkte des Entwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen: Antragsberechtigung: • Öffentliche Schulträger • Freie Schulträger • Öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten für Kinder im Grundschulalter (Horte) • Weiterleitung an Dritte möglich
Förderart: • Anteilfinanzierung
Förderkriterien: • gemeinsamer Schul- und Hortstandort (= zwingende Fördervoraussetzung) • genehmigtes Ganztagskonzept • Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Kindertageseinrichtung • Qualitätsstandards • abgestimmte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung (Kita-Bedarfsplanung) • Nachweis der Ganztagsplätze erforderlich
Fördergegenstände: • förderfähig sind Investitionen für: • den Neubau, den Umbau, • die Erweiterung - einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken • die Sanierung, insb. auch energetische Sanierung • die Ausstattung • mit den Investitionen zusammenhängenden Begleit- und Folgemaßnahmen, soweit diese in einem unmittelbaren und notwendigen Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen stehen
• explizit nicht förderfähig sind: • Sanierungsaufwendungen, die ausschließlich Instandhaltung und Werterhalt der Bausubstanz dienen • Investitionsmaßnahmen, sofern sie ausschließlich dem Zwecke des Schulunterrichts dienen und nicht auch für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern
Weitere Informationen lasse ich Ihnen gerne zukommen sobald die Förderrichtlinie finalisiert worden ist.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anne Hildebrandt
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 22 Rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung der Kindertagesbetreuung und Umsetzung investiver Programme
-die Baumaßnahme (Deckenerneuerung L 23) des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg in der Ortslage Britz
-die Auftaktveranstaltung im Rahmen von „Pflege vor Ort“
Folgende Angebote standen den Senioren zu Auswahl: Beratungsangebot durch Soziale Beratung Rentensprechstunde der Bildungseinrichtung Buckow e.V. Volkssolidarität Barnim e. V. Pflegekoordinatorin des Landkreises Barnim Sozialarbeiterin des Pflegestützpunktes des Landkreises Barnim mit Pflegebus vor Ort
-den aktuellen Stand Radwegekonzept Amt Britz-Chorin-Oderberg
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