Auszug - Auswirkungen der Tarifabschlüsse 2023 auf den Haushalt des Amtes im Bereich Kindertagesstätten
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Herr Marten führt aus, dass der Sozialausschuss vom 26. April 2023 um eine Information zur Thematik gebeten hat.
Frau Gohlke nimmt Erläuterungen dazu vor.
Die Tarifverhandlungen konnten in der vierten Verhandlungsrunde am 22. April 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024).
Die Tarifeinigung umfasst folgende Regelungen:
Lineare Entgelterhöhung ab 1. März 2024 um den Sockelbetrag von 200,00 € sowie die Erhöhung der so angepassten Entgelte um 5,5 %, mindestens jedoch 340,00 €.
Inflationsausgleichgeld (gemäß § 3 Nr. 11c steuer- und abgabenfrei) in Höhe von insgesamt 3.000,00 €. Dieses wird wie folgt ausgezahlt:
Im Monat Juni 2023 erhalten die Beschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 €, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
In den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten die Beschäftigten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220,00 €, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Teilzeitbeschäftigten sollen die Sonderzahlungen jeweils anteilig gezahlt werden.
Auswirkungen auf den Haushalt 2023
Die Personalaufwendungen für die Zahlung des Inflationsausgleiches betragen im Jahr 2023 voraussichtlich (gerundet):
Kindetagesstätten Gesamt: 81.100,00 € Hort Oderberg: 8.900,00 €
Es wird derzeit geprüft, inwieweit die bereits im Haushaltsplan 2023 eingeplanten finanziellen Mittel für Tarifsteigerungen ausreichen, um den entstehenden Mehraufwand zu decken und ob, bezüglich des verbleibenden Defizits, ein Nachtragshaushalt notwendig ist. |
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