Auszug - Sanierung Garage Bauhof Oderberg
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Lüdecke erläuterte, dass die Kosten für die Maßnahme der Garage untergliedert wurden. Die alten Garagen werden so umgebaut, dass sie für die Fahrzeuge des Bauhofes und als Lagerhalle genutzt werden können. Der 1.BA wurde begonnen. Die Größe der bebauten Garagenfläche bleibt erhalten. Die Instandsetzung erfolgt Wandweise. Baurechtlich ist es eine Instandsetzung, da wandweise gebaut wird. Durch die Kosten der Tore wurden die Kosten der Instandsetzungsmaßnahme überschritten. Es wurden Fotos von der Maßnahme gezeigt. Durch die über den Zustand hinausgehende Verbesserung handelt es sich nicht mehr um eine Instandsetzung, sondern um eine Investition.
Herr Maschner bemängelte, dass man den Ort (Bauhof Oderberg) nicht besichtigt hat und die Maßnahme einfach begonnen wurde und man vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Herr Bockermann hat Bedenken, dass dies keine Sanierung im Sinne des Baurechts ist. Er fragt ob man die Schäden nicht vorher erkannt hat. 50.000,00 Euro dafür auszugeben ist zu viel. Zukünftig sollte bei solchen Maßnahmen vorher fragen.
Frau Hübscher- Mahlitz erläutert, dass man die Gebäude vor 4 Jahren besichtigt hat und festgelegt worden ist, dass das Sozialgebäude zu erst saniert werden muss und der Rest dann nach und nach.
Herr Püschel findet die beantragten 50.000,00 Euro als zu gering.
Frau Fürst bezweifelt, dass es sich bei der Maßnahme um eine genehmigungsfreie Maßnahme handelt.
Herr Brandenburg findet, dass 50.000,00 Euro zu viel für dies Maßnahme sind, da ja nichts weiter dazu kommt.
Frau Lüdecke kann die Diskussion verstehen. Es gibt eine Vereinbarung mit Oderberg, dass wenn dieses Objekt aufgegeben wird Oderberg die Mittel für die Instandsetzungen der Immobilie an das Amt BCO zurückzahlt.
Der Beschluss kann dem Amtsausschuss vorgelegt werden.
Abstimmergebnis: 4 Stimmen ja 1 Stimme enth. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |