Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Herr Matthes informiert, dass die aus dem Kreisentwicklungsbudget (KEB) für Feuerwehr-Uniformen beantragten Fördermittel zugesagt wurden. Ein Teil wird bereits im Jahr 2023 ausgezahlt, der restliche größere Teil dann im nächsten Jahr.
Der Amtsdirektor informiert weiter, dass der Antrag auf 320.000 Euro aus dem Kreisentwicklungsbudget zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses abgelehnt wurde. Ein neuer Antrag wird im Jahr 2024 gestellt. Herr Matthes wird mit der Bitte an die Gemeinde Niederfinow herantreten, zu prüfen, die Kosten im Sinne einer Zwischenfinanzierung zunächst selbst zu tragen (bis zur maximalen Höhe der Aufwendungen). Dies ist notwendig, da die Haushaltssituation des Amtes und der amtsgehörigen Gemeinden keine andere Aufbringung des finanziellen Mehrbedarfs ermöglicht. Die Anwesenden signalisieren Zustimmung zu dieser Verfahrensweise.
Ab dem 12. Juni 2023 wird die Ortsdurchfahrt Britz wegen Baumaßnahmen für ca. 18 Wochen gesperrt, also bis Oktober/November 2023.
Der Rufbus für Lunow wurde auf den Weg gebracht und soll eine bessere Anbindung zwischen Lunow und Stolzenhagen ermöglichen.
Das sog. „Brandenburg-Paket“ wurde vom Land verabschiedet und beinhaltet große finanzielle Mittel, insbesondere für Britz und Oderberg, zur Kompensation der erhöhten Energieaufwendungen und der steigenden Inflation.
Zum Radverkehrskonzept trifft sich die Arbeitsgruppe im Juni. Im Laufe des Sommers soll dann eine Befahrung der betreffenden Strecken stattfinden.
Auf der letzten Sitzung tauchte die Frage auf, ob Herr Stürmer in Bezug auf die Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg ohne vorherige Entscheidung der Gemeindevertretung Parsteinsee im Amtsausschuss abstimmen durfte. Gemäß § 30 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) üben Gemeindevertreter ihr Amt nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung im Rahmen des geltenden Rechts aus. Sie sind an Aufträge nicht gebunden. In Verbindung mit § 140 BbgKVerf gilt dies auch für die Mitglieder des Amtsausschusses. Darüber hinaus waren im konkreten Fall zwei Beschlüsse zu differenzieren: die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Parsteinsee und die Beschlussfassung durch den Amtsausschuss. Die Beschussfassung durch die Gemeindevertretung Parsteinsee stellt hier keinen „Auftrag“ für die Mitglieder der Gemeinde im Amtsausschuss dar, sondern die unabhängige Entscheidung der Gemeindevertretung im Rahmen der Rückübertragung von Aufgaben nach § 135 BbgKVerf. Insofern gilt für Herrn Stürmer als Mitglied des Amtsausschusses die freie Mandatsausübung nach § 30 BbgKVerf.
Die Bitte mit der Prüfung der Terminologie „Pflegebus“ wurde an den Pflegestützpunkt des Landkreises weitergeleitet.
Der ZWA Eberswalde hat über anstehende Investitionsmaßnahmen informiert. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf er leitungsgebundenen Entsorgung. Die Verbandsumlagen sollen im Jahr 2024 konstant bleiben. Auf die Nachfrage von Herrn Horst, ob beim Wasserwerk Brodowin die Technologie erneuert werden soll, kann Herr Matthes nicht Konkretes berichten, im Wirtschaftsplan ist das Werk wohl enthalten, aber er fragt noch mal explizit nach.
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