Auszug - Informationen zu laufenden Baumaßnahmen
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Frau Lüdecke informiert über folgende Baumaßnahmen:
Umrüstung Straßenbeleuchtung Chorin: Der KEB Antrag wurde abgelehnt.
mögliche Alternativen zur Umsetzung über: - E.dis - Kreiswerke Eberswalde - durch die Gemeinde (abschnittweise) - im Rahmen des Brandenburg Paketes 2023/2024
Eine Prüfung der einzelnen Möglichkeiten wird zeitnah durchgeführt.
Daraufhin erkundigt sich Herr Polster über den Ablauf und die Finanzierung der Beleuchtungsanlage des Britzer Fußballvereines. Er bittet um Mitteilung welche Fördermittel beantragt wurden.
Auffangbecken Neuehütte: Das Auffangbecken wurde gründlich gesäubert.
Schutzhütte: Herr Horst erkundigt sich nach dem Bearbeitungsstand der Schutzhütte. Hierzu wird es voraussichtlich eine Information im Entwicklungsausschuss am 11.07.2023 und in der Gemeindevertretung am 27.07.2023 geben.
Rummelsberg in Pehlitz: Eine Überprüfung der Treppe und des Geländers ist erfolgt. Die Stufen sind noch in einem ordentlichen Zustand und das Geländer wurde teilweise repariert. Die Fläche/ Grundstück rund um den Rummelsberg wurde verkauft und gehört nicht der Gemeinde Chorin und muss somit auch nicht durch die Gemeinde bewirtschaftet werden. Wieso muss die Gemeinde Chorin die Kosten für Reparaturen übernehmen? Die Gemeindemitglieder fordern eine Eigentumsüberprüfung und Klärung zur Kostenübernahme.
Regenmulde in Pehlitz: Die Regenmulde am Anger ist fertiggestellt. Eine Ableitung zum See ist nicht möglich. Die Verdunstungsmulde hat eine Tiefe von ca. 30 – 40 cm. Herr Horst bittet um Überprüfung, ob eine Einzäunung aufgrund von Ertrinkungsgefahr erforderlich ist.
(Neubau) Spielplatz Brodowin: Die jetzige Fläche des Spielplatzes kann nicht genutzt werden. Frau Lüdecke bittet um Vorschläge des Ortsbeirates für geeignete Plätze eines Spielplatzes.
Information zur Überwässerung /Überschwemmung Die Gemeinde ist hier nicht Verursacher, es gibt keine Straßenentwässerungsleitung unter der Straße zum Grundstück Hüttenweg 10 a Hierbei handelt es sich um privatrechtlichen Sachverhalt und ist mit dem Nachbar zu klären.
50 Hertz Herr Horst erkundigt sich über die Firma 50 Hertz (Materialenbau/ unbefestigte Straße).
Fau Lüdecke liest das unten beigefügte Antwortschreiben von Frau Heinz, Sachbearbeiterin der Abt. N, Ref. N6 Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin Landesamt für Umwelt vor.
Auszug des Antwortschreibens zum Protokoll zur Abstimmung am 10.05.2023: Die Aussagen, die sich auf die Benutzung und den Erhalt der Pflasterstraße innerorts beziehen kann ich bestätigen. Was die dauerhafte Ertüchtigung von Wegen betrifft, müssen wir uns noch einmal verständigen. Auch wenn das Material aus dem temporären Wegebau der Leitungstrasse für die Unterhaltung von Gemeindewegen grundsätzlich (qualitative Eignung vorausgesetzt) genutzt werden kann, müssen vorerst die beiden Verfahren getrennt betrachtet werden. Wurde planfestgestellt, dass die Baustellenzufahrten zurückgebaut werden, dann ist die Planung auch so umzusetzen. Möchte 50-Hertz Mastzufahrten dauerhaft ertüchtigen, ist ein gesondertes Verwaltungsverfahren erforderlich, wozu ein entsprechender Antrag vonseiten 50-Hertz an den Landkreis Barnim, untere Naturschutzbehörde gerichtet werden muss. Sollen gemeindliche Wege (öffentlich gewidmet) unterhalten werden, ist das ein extra Verfahren über die Einvernehmensherstellung mit der Biosphärenreservatsverwaltung gemäß § 9 Punkt 2 NatSGSchorfhV. Um Synergien zwischen Bereitstellung des Wegebaumaterials und der zeitnahen Wegeunterhaltung zu nutzen, habe ich den Vorschlag gemacht, die in der Gemeinde geplanten Wegeunterhaltungsmaßnahmen auf einer Karte zusammenzufassen, um das Verfahren zu vereinfachen. Dabei kann es sich allerdings nur um öffentlich gewidmete Wege handeln, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens in der Gemeinde (Pflichtaufgaben z.B. Erschließung von Siedlungsteilen) erforderlich sind. Der Weg bei Golzow scheint diese Prämissen nicht zu erfüllen. Es handelt sich offensichtlich ausschließlich um landwirtschaftlich genutzte Wege, die auch nicht vollständig als Wegeflurstück vorhanden sind. Das würde teilweise den Tatbestand des Wegeneubaus erfüllen und ein Befreiungsverfahren erfordern. Hinzu kommt, dass sich die Wege fernab von Siedlungen mitten in der Landschaft und am Rand (?) der Moorniederung eines Fließes befinden. Wenn Sie die Karte mit den geplanten Wegeunterhaltungsmaßnahmen fertigen, wären Angaben zum Grund der Maßnahme, zum Umfang der Unterhaltung (nur teilweise oder vollständig, Wegebreite, Masse und Art des einzubringenden Materials), Angaben zu betroffenen Gehölzen und/oder Biotopen und eventuell, wenn verfügbar Fotos hilfreich. Bei Wegen stellt sich auch oft die Frage, liegen sie noch auf dem Wegeflurstück? Vielleicht können wir dazu noch einmal telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Gabriele Heinz Sachbearbeiterin Abt. N, Ref. N6 Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin Landesamt für Umwelt Hoher Steinweg 5-6 16278 Angermünde
Herr Krüger bittet um Weiterleitung, des E-Mailsverkehrs zwischen Frau Heinz und Frau Richert, an Herrn Horst und an alle Ortvorsteher.
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