Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Matthes beantwortet die von den Gemeindevertretern gestellten Fragen zur Errichtung der Seilbahn auf dem Spielplatz im Ortsteil Chorin:

 

Folgende Fragen seitens der Gemeindevertreter:

1 welche Anforderungen & Auflagen bestehen

2. Finanzierung & Kostenübernahme

3. Versicherungspflicht

4. Wer überwacht den Bau

Zu 1.:

-          ggf. erforderliche archäologische Begleitung (Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des LK BAR wird durch das BA voraussichtlich in der 27./28. KW 2023  erfolgen – aufgrund Urlaubszeit kann die Bearbeitungszeit zwischen 6 und 8 Woche in Anspruch nehmen – voraussichtlich Kosten ca. 3.000,00 Euro)

-          TÜV-Abnahme für Seilbahn (bisherige Abnahme der Spielgeräte erfolgte über BA)

-          Klärung Eigentum der Spielgeräte (Verkehrssicherungspflicht liegt bei Gemeinde, wenn Gemeinde Eigentümer ist)

-          Wartung der Spielgeräte (bisherige Spielgeräte wurden über Prüfung Spielgeräte der Kita durchgeführt)

-          Mängelbeseitigung an den Spielgeräte Verantwortlichkeit ist zu klären?

-          Beschilderung Öffentlicher Spielplatz erforderlich über Verwaltung

Zu 2.:

Klärung Übernahme der Kosten erforderlich für

-          eine ggf. erforderliche archäologische Begleitung

-          TÜV-Abnahme

-          Wartung der Spielgeräte

-          Mängelbeseitigung an den Spielgeräten

-          Versetzen des Volleyballfeldes

Zu 3.:

-          Haftpflichtversicherung über Kommunalen Schadensausgleich, keine gesonderte Versicherung für Spielplätze, keine Vermögensversicherung.

Zu 4.:

-          Der Aufbau erfolgt über den Verein Choriner Leben e.V. und TÜV-Abnahme wird über BA ausgelöst (Kosten sind zu klären).

Seitens der Amtsverwaltung wird eine Erarbeitung einer Beschlussvorlage für August / September 2023 zur Kostenklärung empfohlen!

 

Herr Matthes informiert zu weiteren Themen:

 

  • Sachstand Schutzhütte auf dem Spielplatz im Ortsteil Neuehütte:

 

Eine Beschlussvorlage mit Vorschlägen ist erstellt. (CH-040/2023) mit der Beratungsfolge

30.06.2023 OBR Neuehütte

11.07.2023 FSA Chorin

27.07.2023 GV Chorin

 

  • Sachstand Eiszeitausstellung:

 

-          Telefonat mit Frau Heine vom Kreisarchiv am 12.06.2023 erfolgte.

-          Das Kreisarchiv verfügt nicht über die entsprechenden Lagerkapazitäten für den Umfang der Ausstellung.

-          Einlagerung nur für Flachware (Foto´s, Bücher, Akten, Bilder, Zeitschriften, Zeichnungen) möglich, auch sind die klimatischen Voraussetzungen für Exponate (wie sie Bestandteil der Ausstellung sind) nicht gegeben.

-          Das Kreisarchiv ist nur mit Regalanlagen für die beschriebene Flachware ausgestattet.

-          Informationen Ausstellung "Von der Eiszeit bis zum Ökodorf" - Ökodorfverein Brodowin (oekodorfverein-brodowin.de)

-          Eingelagert ist die Ausstellung derzeit im Gutshaus in Lüdersdorf gegen ein monatliches Entgelt von 56 €.

-          Der Verein wünscht sich eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde. Möglicherweise wird der Verein ein Antrag im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie stellen.

-          Der 25 m² große Raum wird komplett von der Ausstellung ausgefüllt.

-          Die Ausstellung gehört zu 80 % der Gemeinde Chorin und zu 20 % dem Verein Ökodorf Brodowin e. V.

-          Der Verein möchte sich zukünftig für das Dorf Brodowin intensiv um die Ausstellung kümmern und der Ausstellung annehmen.

-          Aktuell fehlt es aber an einem Ausstellungsort bzw. an Räumlichkeiten für die Ausstellung.

-          Eine Ausstellungskonzeption kann der Verein erst ab ca. 2025 erarbeiten.

 

 

  • Straßensperrung OD Britz

 

Anhörung des Landesbetrieb Straßenwesen zur geplanten Vollsperrung ist in der Amtsverwaltung am 22.06.2023 eingegangen.

-          Als Zeitraum für die Vollsperrung wurde der 13.07.2023 bis 31.10.2023 angegeben.

Sofern neue Informationen bekannt sind, werden diese auf der Homepage der Amtsverwaltung veröffentlicht (auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt ist geplant).

 

  • Beschilderung OT Chorin, Alte/Neue Klosterallee

 

Der Zusatz der Ziffern für die Hausnummern wird im Zuge der nächsten Sammelbestellung (Anfang Juli 2023) beschafft und an das Straßennamensschild „Neue Klosterallee“ angebracht.

 

Herr Matthes führt aus, dass die Ergänzung der Hausnummern Wunsch der Gemeinde Chorin ist.

 

Herr Dr. Engel ergänzt, dass das Straßennamensschild „Alte Klosterallee“ zu entfernen ist.

 

  • 50 Hertz – Rückbau der Bestandsleitung (zwischen OT Golzow und Britz)

 

Herr Matthes verliest einen Teil der Pressemitteilung der 50 Hertz Transmission GmbH vom 22.06.2023.

Die Demontage und der Abtransport der 89 Bestandsmasten zwischen Golzow und Britz werden per Hubschrauber in der Zeit vom 17.07.2023 -21.07.2023 durchgeführt. Seitens 50 Hertz wird empfohlen Weidetiere für diese Zeit umzusetzen oder im Stall zu belassen. Die Pressemitteilung wir auf die Homepage der Amtsverwaltung veröffentlicht.

 

Herr Matthes führt weiter aus, dass die angelegten Beschlussvorlagen zur Thematik 50 Hertz Transmission GmbH von der ursprünglichen Tagesordnung genommen wurden. Zur Thematik wird es eine ausführliche Informationsvorlage mit einer neuen Beratungsfolge geben.

Herr Matthes erläutert kurz die wesentlichen Eckpunkte aus der Informationsvorlage:

-          Die temporären Baustraßen sind gemäß Planfeststellungsverfahren zurück zu bauen und die Straßen in ihren alten Zustand zu versetzen.

-          Für die Ertüchtigung öffentlich gewidmeter Wege ist ein separates Verwaltungsverfahren zu bestreiten, hiervon ausgenommen sind sogenannte landwirtschaftliche Wege / Wirtschaftswege.

 

Herr Horst ergreift das Wort und verdeutlicht gegenüber dem Ortsvorsteher Herrn Polster, dass somit auch die geplante Ertüchtigung der Straße „Choriner Weg“ im Ortsteil Golzow nicht umsetzbar ist.

 

Herr Polster äußerte entsprechend seinen Unmut über die getroffene Entscheidung des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin. Seitens der Gemeinde Chorin und der Amtsverwaltung wird seit vielen Jahren nach einer einvernehmlichen Lösung zur Ertüchtigung der kommunalen Wege gesucht. Es wurden gemeinsame Gespräche mit den landwirtschaftlichen Betrieben geführt und auch weitere Akteure (z.B. 50 Hertz Transmission GmbH) konnten für die Umsetzung der Maßnahme gewonnen werden. Die bisherige Lösungsansätze wurden immer durch das Biosphärenreservat abgelehnt (z.B. mögliche Fördermittel im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes für Waldwege).

Der Ortsvorsteher ist mit der Entscheidung des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin nicht einverstanden und schlägt ein gemeinsames Treffen mit den landwirtschaftlichen Betrieben, Herrn Flade vom Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und Vertretern der Gemeinde Chorin vor.

Herr Polster drängt auch eine Lösung in der Angelegenheit und wird die Thematik in der nächsten Sitzung des FSA Chorin behandeln.

 

Herr Matthes nimmt Bezug auf die schriftliche Mitteilung des Biosphärenreservates und unterbreitet den Vorschlag, dass sich die Gemeinde Chorin auf die Ertüchtigung der öffentlich gewidmeten Wege konzentrieren kann.

 

Herr Dr. Engel nimmt Bezug auf die von der Biosphäre erwähnten Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin". Diese ist im Jahr 1990 in Kraft getreten. Seitdem in Kraft treten der Verordnung wurden keine Änderungen vorgenommen. Daher wird eine dringende Aktualisierung / Anpassung empfohlen.

 

Herr Matthes nimmt die Empfehlung zur Kenntnis und wird die Aktualisierung der Verordnung sowie weitere Themen (z.B. Vernässung des Oderbruchs) bei den beteiligten Akteuren des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin ansprechen.

 

Herr Polster begrüßt die Vorgehensweise des Amtsdirektor und teilt mit, dass aufgrund des engen Zeitfensters (hier die Baumaßnahme der 50 Hertz Transmission GmbH) die Maßnahme mit Unterstützung des Vorhabenträgers wahrscheinlich nicht umsetzbar ist. Daher verdeutlicht Herr Polster, dass zur nächsten Sitzung des FSA Chorin Frau Heinz und Herr Flade vom Biosphärenreservat sowie die betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe eingeladen werden sollten.

 

Herr Horst ergänzt, dass der Vorhabenträger (50 Hertz Transmission) das Bauvorhaben gemäß Planfeststellungsbeschluss umsetzen wird und vermutlich keine weiteren Bemühungen bzw. Verwaltungsverfahren anstreben wird. Herr Horst erkundigt sich, ob es bereits eine Äußerung seitens des Landkreis Barnim, Bodenschutzamt gibt bzgl. der geplanten Zwischenlagerplätze.

Durch die Schriftführerin wurde als Ansprechpartner auf das Bauamt (Frau Voigt) verwiesen.

 

Herr Dr. Conrad meldet sich zu Wort und teilt mit, dass im Ortsbeirat Senftenhütte die umfangreiche Informationsvorlage bereits zur Kenntnis genommen wurde. Aus seiner Sicht ist die von der Biosphäre zitierte Verordnung als rechtlicher Hinweis zu verstehen.

Herr Matthes beendet die Diskussion mit dem Vorschlag Anfang der kommenden Woche (27. KW 2023) Kontakt zu Herrn Flade aufzunehmen und ihn sowie den Landkreis Barnim zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen.