Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 13.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow

Frau Chlechowitz trägt ihre Fragen zur Straßenreinigungssatzung vor:

-          § 7 – Übernahme der Reinigungspflicht

Hier sind die Bestimmungen ausufernd, wenn man eine Firma mit der Erledigung beauftragen möchte; warum wird das Amt zwischengeschaltet?

-          Der schmale Grünsteifen vor ihrem Grundstück in diesem Bereich der Hebewerkstraße wird aktuell durch den Straßenbetrieb gepflegt.

 

Herr Matthes: Im § 7 wird die Übertragung der Reinigungspflicht an Dritte geregelt. Der Antrag soll gestellt werden, damit die Gemeinde weiß, an wen man sich zu wenden hat, wenn die Reinigungspflichten nicht erfüllt werden.

Die Verantwortung geht auf den Dritten über. Die Grundstückseigentümer sollen so von den Pflichten freigestellt werden und die beauftragten Dritten direkte Ansprechpartner für die Kontrollen sein. Wenn das Amt nicht informiert ist, bleiben die Grundstückseigentümer die Ansprechpartner.

 

Frau Chlechowitz: § 5 Absatz 4  Beseitigung Pflanzenwuchs, es geht um das Zwischenstück zwischen Grundstücken und Fahrbahn, deren Reinigung/Pflege an den Engstellen im Bereich Hebewerkstraße 8. Die Arbeiten sind für die Anlieger gefährlich und zum anderen besteht die Frage, ob auf dem Grünstreifen der Pflanzenwuchs tatsächlich entfernt werden soll? Hier ergibt sich aus ihrer Sicht ein Widerspruch- Rasen ist auch Pflanzenwuchs (§ 2 Absatz 3).

 

Herr Matthes: Hier ist gemeint, dass es ordentlich aussehen (keine Sandwüste), sich keiner an dem Zustand stören soll.

 

Frau Chlechowitz: Dürfen wir an der Straße etwas hinstellen, dass darauf hinweist, dass Reinigungsmaßnahmen stattfinden?

 

Krau Koster: Das Arbeiten an der Straße ist gefährlich, warum dürfen wir kein Warndreieck aufstellen?

 

Herr Matthes: Es geht vorrangig um den Abschnitt in dem Bereich, wo kein Gehweg vorhanden ist. Zur nächsten Sitzung geben wir eine Antwort, wie damit umzugehen ist.

 

Frau Koster spricht die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen (Begrenzung 30 km/h) in Bereich der Hebewerkstraße (8) an. Hier wohnen viele Kinder und es gibt keinen direkten Gehweg.

 

Herr Matthes: Hier kann das Amt nur den Landkreis Barnim und die Polizei bitten, tätig zu werden.

 

Frau Koster: Wie oft wird auf dem Friedhof gemäht und die Abfallcontainer für Plastik geleert? Die Standsicherheit der Lebensbäume vor der Trauerhalle ist gefährdet.

 

Frau Fürst bittet Herrn Blanke mit Frau Sauer am 20.7.23 diese Fragen anzusprechen. Sie lädt Frau Koster ein, an dieser Begehung teilzunehmen. Außerdem kann Herr Wedde als Dienstleister befragt werden.

 

Herr Blanke: Es gab im Zusammenhang mit Beisetzungen mehrere Anfragen bezüglich des Pflegezustandes des Friedhofes.

 

Herr Seefeld spricht den Zustand der Finowstraße, z.B. der Absenkungen in Höhe des Grundstücks Nr. 37 und hervorstehender Gullys an. Das Befahren mit Fahrzeugen bis 7,5 t ist bei dem Untergrund problematisch.

 

Frau Fürst: Einige Abschnitte wurden bereits ausgebessert.

 

Herr Dr. Gollner: Wir werden da nicht viel machen können. Er hat ein Gutachten, aus dem hervorgeht, dass dort viel Torf liegt. 

 

Frau Fürst: Der Bedarf ist im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen.

 

Frau Koster: Bei viel Regen steht am Gully vor der Hebewerkstraße 7 eine große Pfütze.

 

Frau Fürst: Es wurden Borde gesetzt. Die Situation ist noch einmal zu prüfen.