Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Frau S. Spann gibt folgendes an: Im Rahmen der Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Umsetzung der Maßnahmen des Brandenburg-Paketes zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe hat die Grundschule Britz gemäß Nr. 3.6 der RL 14.372 EUR für die erhöhten Energiekosten der öffentlichen Schulträger erhalten.
Im Rahmen der Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Umsetzung der Maßnahmen des Brandenburg-Paketes zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe hat die Gemeinde Britz gemäß Nr. 3.5 der RL 22.980 EUR für die erhöhten Energiekosten der kommunale Kindertagesbetreuungseinrichtungen erhalten.
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