Auszug - Schließzeiten der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg 2024
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Marten informiert, dass die Schließzeiten im Sozialausschuss beraten und abgestimmt wurden. Er weist weiter darauf hin, dass es dabei nur um die Schließzeiten der ab 2024 dann noch fünf Kitas in Amtsträgerschaft geht. Die Mitglieder des Amtsausschusses aus den Kommunen Britz, Liepe und Oderberg dürfen bei der Beschlussvorlage gemäß § 135 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht mit abstimmen, da diese drei Kommunen die Aufgabe der Kindertagesbetreuung nicht (mehr) an das Amt übertragen haben.
Sieben Anwesende sind somit von der Beschlussfassung ausgeschlossen, die sieben anwesenden Mitglieder aus Chorin, Lunow-Stolzenhagen und Niederfinow stimmen ab. Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Schließzeiten für 2024 entsprechend der Anlage 1 für die Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |