Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 09.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

An der heutigen Sitzung des Bauausschusses nehmen Anwohner der Kurzen Straße und des Blütenberger Wegs teil.

 

Herr Salzwedel ergreift das Wort und erklärt, dass sich fast alle Anwohner der Kurzen Straße gegen ein eingeschränktes bzw. absolutes Parkverbot in dieser Straße aussprechen. Die Anwohner, außer die Antragsteller (Fam. Hafemann / Schmidt) des Parkverbots, haben daher ein entsprechendes Bürgerbegehren unterschrieben und richten die Bitte an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. der Gemeindevertretung, die Parkmöglichkeiten in der Kurzen Straße so, wie bisher, zu belassen.

 

Herr Salzwedel weist auch darauf hin, dass mehrmals versucht wurde, mit den Antragstellern des Parkverbots zu sprechen. Das ist bisher allerdings nicht gelungen. Da aber durchaus Verständnis für die Betroffenheit und das Anliegen der Antragsteller besteht, wurde auch mit dem „Verursacher / Auslöser“ für das begehrte Parkverbot gesprochen und dieser um Einsicht und Rücksichtnahme gebeten.

 

Herr Gähle bedankt sich für die Wortmeldung und die übergebene Unterschriftensammlung. Er erläutert auch noch einmal, dass dieser Antrag auf Einrichtung eines Parkverbotes in der Kurzen Straße nur auf die Tagesordnung des Bauausschusses gekommen ist, da Anwohner aus dieser Straße selbst an die Gemeinde herangetreten sind.

 

Er erklärt weiterhin, dass die Bürgerinitiative auf jeden Fall gehört wird. Wenn sich die große Mehrheit der Anwohner dieser Straße dafür aussprechen, dass alles so bleibt, wie bisher, dann hilft das der Gemeinde bei ihrer Entscheidungsfindung weiter. Er weist auch darauf hin, dass sich die „Verursacher“ für diesen Parkverbot-Antrag bisher an die geltenden StVO-Regeln gehalten haben.

 

Die Anwohner der Kurzen Straße sprechen sich aber für Tempo 30 in ihrer Straße aus und begründen dies mit den nicht vorhandenen Gehwegen, spielenden Kindern, Straße ist nicht auf der gesamten Länge einsehbar, Sackgasse etc.

 

Herr Gähle erläutert, dass die Gemeinde bereits einen Beschluss zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Kurzen Straße gefasst hatte und ein entsprechender Antrag durch das Fachamt an den Landkreis, der für die verkehrsrechtliche Anordnung zuständig ist, gestellt wurde. Allerdings hat die Untere Verkehrsbehörde dem Antrag nicht stattgegeben. Es sollte daher geprüft werden, ob gegen diese Entscheidung Widerspruch erhoben werden kann.

 

Frau Spann erklärt, dass die Einlegung eines Widerspruchs hier nicht möglich ist. Es sollte aber ein erneuter Antrag an den Landkreis gerichtet werden.

 

Herr Gerhardt ergänzt, dass eine diesbezügliche Vorlage bereits erarbeitet wurde, so dass der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung über die Einrichtung eines Parkverbots sowie einer 30 km/h-Zone beraten und der Gemeindevertretung eine entsprechende Beschlussempfehlung geben kann.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schinkel erläutert Herr Gerhardt den Anwesenden den Unterschied zwischen einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h durch VZ 274-30 und einer 30 km/h-Zone.

 

Herr Soyke spricht sich daraufhin auch für die Einrichtung einer 30 km/h-Zone im Blütenberger Weg aus. Diese Meinung wird ebenfalls von Herrn Gorran, auch Anwohner des Blütenberger Wegs, vertreten. Durch die geringe Straßenbreite wird bei Gegenverkehr immer wieder der unbefestigte Straßenseitenbereich (Bankette) befahren und durch unangemessene Geschwindigkeit der Schotter aus den Seitenbereichen an die Hausfassaden und in die durch die Anwohner zu pflegenden Grünbereiche geschleudert.

 

Die beiden anwesenden Anwohner des Blütenberger Wegs sprechen sich gegen die Verlängerung des Gehwegs in Richtung OA Blütenberg aus, da aus ihrer Sicht die Einrichtung einer 30 km/h-Zone die günstigere Variante ist. Außerdem wird die Fahrbahn durch die Anlegung des Gehwegs nicht breiter und es besteht die Gefahr, dass der Gehweg insbesondere durch die großen landwirtschaftlichen Fahrzeuge ständig überfahren wird.

 

Herr Gähle zeigt sich verwundert über die Ablehnung eines Gehwegs, da dieser vorallem der Schulwegsicherung und der Sicherheit der Anlieger dienen soll.