Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung
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Die Vorsitzende der Gemeindevertretung begrüßt, die vier Gäste, den Amtsdirektor, Herrn Schenke vom BBH sowie die Gemeindevertreter.
Frau von Cysewski informiert kurz über das gelungene Erntefest und übergibt anschließend das Wort an Herrn Matthes.
Der Amtsdirektor informiert über folgende Punkte:
Das Parken in den Seitenflächen der Fahrbahn ist zulässig. Wenn ein Dauerparken unterbunden werden soll, ist eine Beschilderung notwendig. Bitte eine Meinungsbildung der Gemeinde im Protokoll festhalten, ob eine Beschlussvorlage zur Beschilderung gewünscht ist.
Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt (vgl. Tabelle unten)
Auftrag der GV bezieht sich auf die Beschilderung im OT Stolzenhagen; Aus Sicht der Verwaltung könnte der Kreuzungsbereich Elsengrund /Wein-bergstraße durch das Vz. 102 (Kreuzung / Einmündung) deutlicher gekennzeichnet werden (siehe Anlage); Grundsätzlich wurde im Jahr 2019 durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine abschließende Entscheidung zur Beschilderung in der Ortslage Stolzenhagen getroffen; Im Rahmen der Verkehrsschau vor Ort wurden alle Beschilderungswünsche hinsichtlich Umsetzbarkeit und Einklang mit der StVO geprüft und abgewogen; Änderungswünsche zur Beschilderung müssten hinreichend begründet werden, da es in der Regel keine grundlegenden Änderungen vor Ort seit dem Jahr 2019 ergeben haben. Sofern die Gemeinde die Beantragung des Vz. 102 wünscht, bitte im Protokoll festhalten.
Die Zusatzbeschilderung für die Hausnummern wird bei der nächsten Sammelbestellung mitberücksichtigt und beschafft.
Für den Zeitraum 06-09/2023 wurden keine Verstöße bzgl. der Anliegerpflichten registriert; Die Hinweise aus der GV Lunow-Stolzenhagen vom 06/2023 wurden bereits geprüft und abschließend bearbeitet; Der Außendienst kontrolliert regelmäßig im Rahmen der Tätigkeit.
Aktuell wird eine mögliche Beschilderung der Wilhelmstraße als Einbahnstraße geprüft. Für die Sitzung in 10/2023 wird eine Beschlussvorlage hierzu erstellt.
Schacht gehört dem Landesbetrieb Straßenwesen und wurde repariert.
ist erledigt.
Tagesordnungspunkt GV im Oktober einschl. Billigung zur Offenlage und Trägerbeteiligung.
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