Auszug - Information § 18 a BbgKVerf - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
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Der Vorsitzende des Ausschusses berichtet, dass die Brandenburgische Kommunalverfassung seit dem 27. Juni 2018 um den § 18 a erweitert wurde. Dieser regelt die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Angelegenheiten. Kommunen sind seitdem verpflichtet, Kindern und Jugendlichen ein Beteiligungs- und Mitwirkungsrecht einzuräumen, mit Blick auf die bestimmten Beteiligungsformen und diese zu dokumentieren.
Herr Marten begrüßt die Jugendkoordinatorin des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Frau Susan Grasses, und bittet sie um Ausführungen zu den durchgeführten Beteiligungsprojekten in der Gemeinde Britz.
Frau Grasses berichtet, dass im Jahr 2019 als erstes Beteiligungsprojekt eine Umfrage zu den Beteiligungsformen stattgefunden hat. Es haben von 1.133 Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahre aus dem Amt Britz-Chorin-Oderberg insgesamt 101 Kinder und Jugendliche an dieser Umfrage (8,98 %) teilgenommen. Im Ergebnis dieser Umfrage wurden nachfolgende 3 Formen der Beteiligung in die Hautsatzung der Gemeinde Britz aufgenommen - mediengebundene Form, offene Form der Beteiligung und projektbezogene Form. Wobei die projektbezogene Form bisher angewandt wurde. Ein zweites Beteiligungsprojekt war im Jahr 2020 die Umgestaltung des Schulcampus, welches mit 200 Kindern der Klassenstufe 1-6 der Grundschule Britz durchgeführt wurde. Unter Mitwirkung der Kinder wurden Wünsche der Kinder dokumentiert und priorisiert. Dabei wurde festgestellt, dass die Wünsche oftmals nicht realistisch und nur ansatzweise umsetzbar sind (z. B. Seilbahnrutsche, Riesenrad, Achterbahn, Pool mit Wasserbällen, Trampolin, Kletterburg, Süßigkeiten- und Spielzeugautomat, neue Farbe Schulgebäude). Es konnten bisher nur ansatzweise einige realistische Wünsche der Kinder berücksichtigt und umgesetzt werden (u. a. Klettergerüst, Fußballplatz, Sandkasten, Tischtennisplatte, etc.). Ein drittes und letztes Projekt in der Gemeinde Britz war die Innengestaltung des Hortneubaus im Jahr 2020. Unter Mitwirkung von 86 Kinder der Klassenstufe 1-6 der Grundschule Britz wurden Wünsche der Kinder dokumentiert und priorisiert. Hier erfolgte bislang noch keine Umsetzung.
Herr Marten bedankt sich bei Frau Grasses für die Ausführungen. Die Ideen der Beteiligung wurden mit Hilfe der Jugendkoordination gut umgesetzt. Er führt aus, dass theoretisch alles Kinder und Jugendliche betrifft, praktisch sollte man aber immer kritischen den Blick auf Sinnhaftigkeit, eine realistische Umsetzung haben und natürlich auch die rechtlichen Sachen betrachten. Dies ist bei den durchgeführten Beteiligungen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Herr Marten bittet die Anwesenden, auch mit Blick auf die anstehende Modernisierung des Kommunalrechts und der geplanten Anpassung des § 18 a, um Überlegungen, wie und an welcher Stelle eine Optimierung der Beteiligung für Kinder und Jugendliche möglich ist. Auch einen Gedankenaustausch hierzu mit der Jugendkoordinatorin ist denkbar und gewünscht. Mit der Modernisierung des Kommunalrechts wird höchstwahrscheinlich auch die Möglichkeit geschaffen, die Umsetzung der Beteiligung durch einen Beauftragten oder einen Beirat ausführen zu lassen. Im Gespräch steht auch eine Aufwandentschädigung nach § 17 der Brandenburgischen Kommunalverfassung.
Frau S. Spann gibt zu bedenken, dass nicht in jedem Alter eine Beteiligung möglich ist. Viele Bereiche tangieren Kinder und Jugendliche zwar, es müsse aber geprüft werden, inwieweit eine Beteiligung grundsätzlich machbar und sinnhaft ist. Bei Projekten die Kinder und Jugendliche direkt betreffen ist eine Beteiligung sicher umsetzbar.
Herr Guse schließt sich den Ausführungen an und betont, dass die Ideen der Kinder und Jugendlichen sichtbar sein müssen, aber bereits im Vorfeld viele gesetzliche Bestimmungen dies gar nicht zulassen. Bislang wird den Kindern und Jugendlichen mehr suggeriert wie umgesetzt wird.
Frau Grasses betont die Wichtigkeit, das Akteuren im Vorhinein sich zusammensetzen und über ein Beteiligungsprojekt gemeinsam sprechen, u. a. welche Rahmenbedingungen gibt es, wo können sich Kinder und Jugendliche beteiligen, was dann auch umgesetzt wird, was wird von den Erwachsenen auch zugelassen (z. B. farbliche Gestaltung bei Räumen, Eingrenzung von Spielgeräten die realistisch und umsetzbar sind). Sie weist darauf hin, sofern eine Beteiligung nicht möglich ist (da Projekte zu umfangreich, rechtlicher oder auch finanzieller Rahmen vorgegeben ist, oder es keine Möglichkeit gibt Kinder und Jugendliche an irgendeiner Stelle zu beteiligen), dass dies verschriftlich werden muss. Wichtig ist vor allem auch der Blick darauf, wo können sich Kinder und Jugendliche beteiligen und wo besteht die Chance, dass die Ideen und Wünsche und deren Umsetzung berücksichtigt wird. Wenn dem Gesagten kein Gehör geschenkt wird, kann das zur Enttäuschung und Demotivation der beteiligten Kinder und Jugendlichen führen und somit die zukünftige Teilnahme an Beteiligungsprojekte hindern. Was wirderum langfristig dazu führen kann, dass Verwaltung und Jugendkoordination nicht mehr ernst genommen werden und unglaubwürdig sind.
Frau Steinmann zeigt auf, dass Kinder und Jugendliche bei der Thematik Beteiligung grundlegend benachteiligt sind. Wo erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit sich zu den sie betreffenden Thematiken zu informieren und auch Erklärungen, warum eine Beteiligung erfolgt.
Frau Spann schildert, dass der Informationsfluss dahingehend in den Schulen noch nicht sehr oder gar nicht ausgeprägt ist. Sie berichtet, dass in der Grundschule Britz ein Schülerpraktikum der 5. Klasse durchgeführt wird, welches u. a auch in der Verwaltung möglich ist und in diesem Jahr auch bereits von 2 Schülern durchgeführt wurde.
Herr Guse fragt sich, wie Entscheidungen bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.
Frau Steinmann merkt an, dass es selbst Erwachsene gibt, die die Strukturen innerhalb der Gremien nicht kennen und das Bewusstsein häufig daher nicht gegeben ist.
Herr Guse gibt zu bedenken, dass sich oftmals Bürger:innen erst in der Sitzung der Gemeindevertretung zu Thematiken äußern, oft die Entscheidung dann aber bereits getroffen ist, da der Abstimmungs- und Beratungsprozess in den Ausschüssen stattfindet. Zum besseren Verständnis, welche Beteiligung für Bürger:innen wann und wo möglich sind, regt er die Erstellung einer Übersicht der Strukturen an, welche im Amtsblatt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg veröffentlicht wird.
Frau Steinmann begrüßt diesen Vorschlag und würde es gut finden, wenn Kinder und Jugendliche in den Ausschüssen die Möglichkeit der Beteiligung erhalten. Sie spricht sich ebenfalls für eine Vermittlung der Grundstrukturen aus.
Herr Marten hebt nochmal die Wichtigkeit hervor, Enttäuschungen der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden und Klarheit im Vorfeld zu schaffen.
Frau Grasses regt an, die Dokumentation für den Hort nochmal aufzunehmen bzw. nochmal eine Beteiligung mit einem abgesteckten Rahmen durchzuführen.
Herr Marten bedankt sich bei Frau Grasses für ihre Ausführungen und Mitarbeit und verabschiedet sie.
Ergänzung zu Beteiligungsformen zum Protokoll – Information des Trägers
Um Interessen, Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendliche aufnehmen und diese in/mit Projekten umzusetzen - u. a. Ferienfahrten, Ferienprogramme, Kinderzeitung, AG´s, alle Angebote/Projekte in den offenen Kinder- und Jugendtreffs, Sozialraumkonferenzen, Gestaltung der Jugendtreffs - finden ebenfalls Beteiligungsprojekte (aus pädagogischer Sicht / fachliche Beteiligung) bei freien Trägern statt. Diese unterliegen nicht dem 18 a und werden in anderer Form und mit einer anderen Dokumentation durchgeführt. |
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